Die kolumbianischen Friedensverhandlungen

Havanna (APA/dpa) - Seit fast drei Jahren verhandeln die linke Guerillaorganisation FARC und die kolumbianische Regierung über eine Beilegun...

Havanna (APA/dpa) - Seit fast drei Jahren verhandeln die linke Guerillaorganisation FARC und die kolumbianische Regierung über eine Beilegung des seit Jahrzehnten andauernden Konflikts. Ein Überblick:

26. August 2012: Unterhändler der FARC und der kolumbianischen Regierung verständigen sich über die Aufnahme von Friedensverhandlungen. Kuba und Norwegen sollen den Prozess als Beobachter begleiten.

19. November 2012: Die Friedensverhandlungen in Havanna beginnen.

26. Mai 2013: Die Parteien einigen sich über den ersten der fünf Themen auf der Verhandlungsagenda: die Landfrage.

20. August 2013: Die FARC räumen erstmals eine Teilverantwortung für die Opfer des bewaffneten Konflikts ein.

6. November 2013: Die Unterhändler erzielen eine Einigung im zweiten Verhandlungspunkt, der politischen Beteiligung der Rebellen.

16. Mai 2014: Die Verhandlungsparteien einigen sich über die Drogenfrage.

22. Juni 2014: Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos wird wiedergewählt. Er hatte vor allem mit dem Friedensprozess für sich geworben.

16. November 2014: Die Gespräche werden abgebrochen, weil die FARC einen General entführen.

10. Dezember 2014: Nach der Freilassung des Generals werden die Verhandlungen wieder aufgenommen.

7. März 2015: Die Regierung und die FARC einigen sich darauf, gemeinsam Landminen zu räumen.

24. Mai 2015: Die FARC starten eine militärische Offensive gegen die Streitkräfte und die Infrastruktur des Landes.

4. Juni 2015: Die Unterhändler einigen sich auf eine Wahrheitskommission, die nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags ihre Arbeit aufnehmen soll.

20. Juli 2015: Die FARC verkünden eine einseitige Waffenruhe.

25. Juli 2015: Die kolumbianische Regierung stellt die Luftangriffe auf die FARC ein.

23. September 2015: Präsident Santos und FARC-Kommandant Rodrigo Londono verkünden die Einigung im kritischen vierten Punkt: die juristische Aufarbeitung des Bürgerkriegs.