Bedingte Haftstrafen: Axamer Bombenbastler verurteilt
Zwei Tiroler im Alter von 20 und 21 Jahren mussten sich am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten. Einer der Angeklagten soll außerdem eine Rohrbombe gebaut und vor der Polizeiinspektion Axams zur Detonation gebracht haben.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Zwei eigentlich völlig normal wirkende junge Männer mussten gestern im Saal des Schwurgerichts Platz nehmen. Die beiden Schulfreunde teilten nicht nur die Leidenschaft für Gokarts und Motocross. Hatten sie doch im Dezember 2013 gemeinsam mit einem abgesondert verfolgten Kollegen vier Rohrbomben gebastelt. Eine dieser Sprengfallen sollte noch am Silvestermorgen Berühmtheit erlangen.
Nach Zündung der übrigen Bomben in einem Steinbruch und an einer Straße bei Zirl war der 20-jährige Erstangeklagte nämlich auf die Idee gekommen, die letzte der gefährlichen Bomben (Gefährdung im Umkreis von 50 Metern durch Metallsplitter) direkt vor der Polizeiinspektion Axams detonieren zu lassen. Eine Knalleridee, die nach einem Hinweis und sichergestellter DNA nicht nur zur Ausforschung des Duos, sondern für die Vorbestraften zu einer Anklage nach dem NS-Verbotsgesetz führte.
Hausdurchsuchungen und Einvernahmen brachten nämlich nicht nur Flaschen mit Adolf-Hitler-Konterfei hervor, sondern offenbarten auch Hakenkreuze, SS-Runen, NS-Liedgut und über Handys verbreitete NS-Inhalte. Dazu pflegten beide Freunde eine innige Beziehung zur Zahl „88“, die für Eingeweihte eine Abkürzung für „Heil Hitler!“ darstellt. Der Zweitangeklagte malte sie sich auf die Hand und verschickte sie an den Erstangeklagten. Dieser schmückte nicht nur eine Baumhütte, sondern auch das Heck und das Armaturenbrett seines Autos mit „88“.
Vor den Geschworenen zeigte sich dieser teilweise geständig. Verteidiger Albert Heiss machte das Schulwesen verantwortlich: „Mein Mandant weiß wenig über diese Zeit. In der Schule wurde diese Zeit ausgeklammert!“
Verteidiger Fritz Reiter plädierte für den Zweitangeklagten, der „nur“ aufgemalte NS-Symbole und ein Foto von sich selbst mit Hitler-Schnauzbart und Hitler-Gruß versandt hatte, wegen fehlender Schuld überhaupt auf einen Freispruch. Nicht nur die beiden Angeklagten, sondern vor allem nachfolgende „Zeugen“ hatten die Berufsrichter des Schwurgerichts und Staatsanwältin Veronika Breithuber vorab mit teilweise allzu naiven Aussagen und massivsten Erinnerungslücken mehrfach zur Erinnerung an die Wahrheitspflicht gebracht.
Lieblingsfloskeln: „Hab mir nix gedenkt“ und „Ist schon so lang her“. Auch wollte keiner aus dem Kreis gewusst haben, was 88 wirklich bedeutet, einer wollte nicht einmal die Bedeutung von „SS“ gekannt haben. Ein anderer wollte das Konterfei von Hitler nicht erkannt haben: „Da ist ja nirgendwo Adolf Hitler druntergestanden!“ Richter Gerhard Melichar: „Ja, hatte der denn einen Doppelgänger?“
Ein bis zehn Jahre Haft drohten. Über den Erstangeklagten ergingen 18 Monate bedingte Haft sowie 11.160 € Geldstrafe, über den Zweitangeklagten wurden sechs Monate bedingte Haft und 400 € Geldstrafe verhängt. Beide müssen einen Uni-Kurs über die NS-Zeit besuchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.