Ehrendes Andenken kam teuer
Ein auf der Homepage veröffentlicher Screenshot eines Partezettels kostete den Verein Ehrenberg-Cup 1100 Euro Schadenersatz. Ein Unternehmen in Kalifornien verfolgt weltweit den Missbrauch an Bildrechten.
Von Helmut Mittermayr
Reutte –Der Ehrenberg-Cup ist ein Zusammenschluss von Wintersportvereinen im Bezirk Reutte, bei dem sich junge Talente bei nordischen und alpinen Rennen vergleichen können. Im Jahr 2011 verstarb der langjährige Obmann und Ehrenvorsitzende des Vereines und der damalige Obmann Andreas Inwinkl veröffentlichte in ehrendem Gedenken für kurze Zeit einen Screenshot des Partezettels des Verstorbenen auf der Ehrenberg-Cup-Vereinshomepage. Viereinhalb Jahre gingen ins Land, dann flatterte Inwinkl ein Brief einer Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin ins Haus. 1820,20 Euro wurden von ihm verlangt.
Da das Schreiben am 1. April bei ihm eingelangt war, glaubte Inwinkl, seines Zeichens Leiter des Rettungsdienstes und Bezirksrettungskommandant im Außerfern, zuerst an einen Scherz. Nur der Scherzbold war nirgends auszumachen, den deutschen Anwälten war bitterernst. Auf der verwendeten Parte eines Bestattungsunternehmens, das in Füssen und Reutte tätig ist, war im Hintergrund eine Landschaft mit Weichzeichnern abgesoftet dargestellt, die der Parte einen andächtig, würdigen Eindruck verlieh. Genau dieses Bild, das von einem professionell tätigen Fotografen stammte, sollte den Ehrenberg-Cup teuer zu stehen kommen.
Die Berliner Anwälte sind für die Firma „Copyright Services International LLC“ mit Sitz in Walnut/Kalifornien tätig. Das US-amerikanische Unternehmen vertritt wiederum eine Vielzahl von internationalen Fotografen und nimmt deren Rechte, die sich aus Urheberrechtsverletzungen durch unlizensierte Bildverwendung ergeben, wahr. Weltweit wird das Netz nach veröffentlichten Bildern abgesucht, die mit Fotos ihrer Datenbank übereinstimmen. Dann wird geschaut, ob alle Rechte gewahrt sind – im konkreten Fall wurden die technisch hochgerüsteten „Detektive“ im Außerfern bei der Domain „ehrenberg-cup.at“ fündig. Und verlangten Geld für die nicht erlaubte Verwendung des Fotos. Inwinkl war sich keiner Schuld bewusst, musste aber schnell erkennen, dass es hier kein Auskommen mehr gab. Beseitigung und Unterlassungserklärung waren die Folge.
Inwinkl: „Ich habe mir einen Anwalt genommen. Er konnte in der Sache selbst nichts mehr tun, aber zumindest eine gerichtliche Auseinandersetzung abwenden, einen Vergleich schließen und die Forderung von ursprünglich 1820,20 auf schlussendlich 1100 Euro herunterhandeln.“ Was für den Pflacher inklusive der eigenen Anwaltskosten immer noch günstiger kam als die erste Forderung. Ob der Bestatter ebenfalls Zores bekam, die Fotorechte besaß oder einfach nicht ins Visier der „Verfolger“ geraten war, konnte dort aus dem Stegreif nicht beantwortet werden.