Nächster Wiener Islamistenprozess mit Anlaufschwierigkeiten gestartet
Wien (APA) - Einen Tag, nachdem im Wiener Landesgericht ein angebliches Mitglied des Islamischen Staats (IS) zu vier Jahren Haft verurteilt ...
Wien (APA) - Einen Tag, nachdem im Wiener Landesgericht ein angebliches Mitglied des Islamischen Staats (IS) zu vier Jahren Haft verurteilt worden ist, hat am Donnerstag mit Anlaufschwierigkeiten ein weiterer Terror-Prozess gegen drei mutmaßliche Islamisten begonnen. Eine Angeklagte war unmittelbar vor Verhandlungsbeginn in der Justizanstalt kollabiert. Sie wurde im Rollstuhl in den Gerichtssaal gebracht.
Angeklagt sind ein 20-jähriger Bursch, seine um ein Jahr ältere, nach islamischem Recht mit ihm verheiratete Frau sowie die Mutter des jungen Mannes. Staatsanwältin Stefanie Schön wirft ihnen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor. Sie hätten im Juli 2014 versucht, mithilfe eines Schleppers über Bulgarien und die Türkei nach Syrien zu gelangen, um sich dort der Terror-Miliz IS anzuschließen, sagte Schön. Ziel sei es gewesen, sich „am bewaffneten Kampf, durch logistische Unterstützungshandlungen, finanziell oder auf sonstige Art und Weise durch Stärkung der Gruppenmoral zu beteiligen“, heißt es in der Anklageschrift.
Die Angeklagten - allesamt gebürtige Tschetschenen, die 2004 bzw. 2011 in Österreich um Asyl angesucht hatten - bekannten sich nicht schuldig und versicherten, sie wären nur deshalb in die Türkei gefahren, um in Istanbul die Dienste eines Heilers in Anspruch zu nehmen. Dieser hätte die kranke Mutter bzw. Schwiegermutter behandeln sollen. Die 39-Jährige weinte zu Verhandlungsbeginn, als die Personalien ihres Sohnes aufgenommen wurden, durchgehend. Schließlich begann sie zu hyperventilieren, worauf ihr eine vorsorglich im Saal anwesende Ärztin der Justizanstalt zu Hilfe kam. Richter Daniel Rechenmacher ließ die Frau schließlich zurück ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus bringen, wo sie einerseits behandelt wurde und andererseits ein Gerichtsmediziner eine mögliche Verhandlungsunfähigkeit prüfte.
Der Sachverständige Nikolaus Klupp bescheinigte der Frau nach einer Untersuchung und Einsichtnahme in ihre Krankengeschichte Verhandlungsfähigkeit. Die Angeklagte leide an Bluthochdruck, Depressionen und vor allem an „hysteroiden Panikattacken“, so der Gutachter. Sie sei aber „derzeit voll verhandlungsfähig“. Klupp empfahl dem Gericht jedoch, die 39-Jährige zu schonen und diese belastende Situationen tunlichst zu vermeiden. Es sei ein „Zustandsbild“ gegeben, „das nicht lebensbedrohlich ist und nicht lebensbedrohlich werden kann“.
Auf ausdrücklichen Wunsch platzierte die 39-Jährige ihren Rollstuhl unmittelbar neben ihrem Sohn, als daraufhin dessen ausführliche Einvernahme startete. Der 20-Jährige erzählte, ein Bekannter habe ihm im Vorjahr den türkischen Heiler empfohlen, nachdem seine Mutter in der U-Bahn wieder einmal einen Zusammenbruch erlitten hatte. Ausschließlich deshalb sei er Richtung Istanbul aufgebrochen und habe sich dabei eines Schleppers bedient, weil er und seine beiden Begleiterinnen keine gültigen Visa hatten. „Ich würde alles dafür geben, dass sich meine Mutter besser fühlt“, betonte der junge Mann.
In der Türkei wären sie in eine Polizeikontrolle geraten, mangels nicht vorhandener Sichtvermerke in Schubhaft genommen und schließlich nach Österreich zurückgeschickt worden. Seine Frau war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger. Nachdem sie, ihr Mann und ihre Schwiegermutter in Österreich festgenommen wurden, brachte die 21-Jährige in der U-Haft einen Sohn zur Welt, den sie Osama nannte.
Die 21-Jährige betrat vollverschleiert den Gerichtssaal, während die ältere Frau ein Kopftuch, aber keinen Niqab trug. Auf Ersuchen des Vorsitzenden, der die junge Frau belehrte, dass er sie vom Verfahren ausschließen werde, sollte sie auf dem Gesichtsschleier beharren, nahm sie diesen ab. Sie und ihr Mann weigerten sich dann aber, sich von ihren Plätzen zu erheben, als die Schöffen vereidigt wurden. Auf Ermahnungen des vorsitzenden Richters und Alexandra Cervinka, der Pflichtverteidigerin der 21-Jährigen, taten sie am Ende dann aber doch der StPO genüge und standen auf.
Die Angeklagten werden von dem bereits abgeurteilten Mann, der sie in die Türkei gebracht hatte, und anderen Tschetschenen belastet, die ebenfalls in erster Instanz schon wegen Beteiligung am IS schuldig gesprochen worden sind. Auch Chat-Protokolle, die am Handy des 20-Jährigen gefunden wurden, sowie bei Hausdurchsuchungen in ihren Wohnungen beschlagnahmtes IS-Propagandamaterial sprechen laut Staatsanwältin deutlich gegen ihre leugnende Verantwortung.