Adoptionsverbot für Blinde - Weitere Rückschlag für blindes Paar
Linz (APA) - Das blinde Paar aus Traun in Oberösterreich, das sich seit Jahren vergeblich bemüht, ein Kind zu adoptieren, hat jetzt einen we...
Linz (APA) - Das blinde Paar aus Traun in Oberösterreich, das sich seit Jahren vergeblich bemüht, ein Kind zu adoptieren, hat jetzt einen weiteren Rückschlag erlitten. „Dem Landesverwaltungsgericht (LVWG) ist die Sachentscheidung verwehrt“, teilte es am Donnerstag mit. Dem Antrag, die von der erstinstanzlichen Behörde abgewiesene Beschwerde gegen die Vormerkung zur Adoption zu prüfen, wurde nicht stattgegeben.
Seit 2010 will das Paar ein ebenfalls blindes bulgarisches Kind adoptieren. Dementsprechend stellte es Anträge zur Vormerkung zur Adoption. Die oö. Landesregierung wies diese ein Jahr darauf als unzulässig zurück. Die Entscheidung, so das Erkenntnis des LVWG, wurde jedoch nicht bekämpft und damit rechtskräftig. Seitdem habe sich, so die Prüfung, weder rechtlich noch im Lebenssachverhalt wesentliche Änderungen bei den Beschwerdeführern ergeben, weshalb das LVWG keine „inhaltliche Entscheidung“ treffen konnte. Die Ablehnung zur Adoptionsvormerkung sei gültig.
Auch die Aufhebung eines Bescheides von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wollte das blinde Paar beim LVWG erreichen. Ihr Antrag auf Feststellung der Adoptionseignung aus dem Jahr 2011 wurde jedoch zurecht abgewiesen, entschied das LVWG. Die Begründung: Der Antrag sei zu wenig konkretisiert.
Doch mit den Erkenntnissen des LVWG ist der Rechtsstreit noch nicht ausgefochten. Derzeit ist noch eine Klage gegen die Republik Österreich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Das Paar argumentiert darin mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es gehe um die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Nicht-Diskriminierung. Gegenstand der Beschwerde gegen die Republik Österreich ist weiters die Annahme, dass das in diesem Fall eine Rolle spielende Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das OÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz die Menschenrechtskonvention verletzen würden. „Die Blindheit war nicht das Ausschlaggebende“, dem Paar die Adoption zu verwehren, wurde von den Oberösterreichischen Behörden argumentiert. Es habe noch andere Faktoren gegeben, die aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.