Black is back: Hypo-U-Ausschuss erwartet geschwärzte Heta-Akten
Wien/Klagenfurt (APA) - Der parlamentarische Hypo-Untersuchungsausschuss könnte sich bald wieder an den Verfassungsgerichtshof wenden: Die s...
Wien/Klagenfurt (APA) - Der parlamentarische Hypo-Untersuchungsausschuss könnte sich bald wieder an den Verfassungsgerichtshof wenden: Die staatliche Hypo-Abbaueinheit Heta will den Abgeordneten nämlich aus Sorge ums Bankgeheimnis geschwärzte Akten liefern, womit die Parlamentarier naturgemäß nicht glücklich sind.
Rechtlich ist die Sache äußerst kompliziert: Obwohl die Heta praktisch dem Steuerzahler gehört, ist sie nicht verpflichtet, dem Parlament Unterlagen zur Verfügung zu stellen und konnte deshalb nur darum gebeten werden. 71 Punkte hatten die Abgeordneten aufgelistet, denen die Heta trotz Bekenntnis, „an einer vollinhaltlichen Aufklärung der Vergangenheit interessiert“ zu sein, nicht vollständig nachkommen will. Donnerstagnachmittag fand deshalb eine rund einstündige, informelle Aussprache zwischen den Fraktionsführern und Vertretern der Heta im Hohen Haus statt, die allgemein als konstruktiv beschrieben wurde.
Wirklich bewegt hat sich die Heta allerdings nicht: Die Hypo-“Bad Bank“ argumentiert die Nicht-Lieferung unter anderem mit laufenden Verfahren und Verkaufsprozessen, wofür sie von Politiker-Seite auch teilweise Verständnis erntet. Andererseits beruft man sich auf das Bankgeheimnis - man befürchtet Klagen von Kunden, wenn man Unterlagen weitergibt. Es gebe gewisse Dinge, bei denen man nicht auskomme, weil es sich um sensible Informationen handle, erklärte Heta-Aufsichtsratschef Michael Mendel vor Journalisten.
In einer Presseunterlage wird denn auch angekündigt, entsprechende Passagen zu schwärzen: „Die Heta muss aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung alle Bankgeheimnis-relevanten Informationen vor der Weitergabe abdecken.“ Das hat die Hypo-Abbaueinheit auch mit personenbezogenen Informationen zu Mitarbeitern vor, um zu verhindern, „dass aktive Mitarbeiter negativ mit dem Untersuchungsausschuss in Verbindung gebracht werden“.
Die gute Nachricht sei, dass Bewegung in die Diskussion gekommen sei und der Ausschuss mehr Akten bekommen soll, sagte NEOS-Mandatar Rainer Hable. „Die schlechte Nachricht ist, dass der Untersuchungsausschuss wohl wieder geschwärzte Akten bekommt.“ Um genau das zu verhindern, gibt es eigentlich ein recht neues Gesetz, mit dem man sensible Unterlagen als vertraulich oder geheim einstufen kann, wie auch SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer und ÖVP-Frontfrau Gabriele Tamandl erinnerten.
Dass die Heta und damit erst wieder der Steuerzahler bei einem Bruch des Bankgeheimnisses eventuell Schadenersatz zahlen müssten, sei jedenfalls „nicht im Sinne des Erfinders“, betonte Tamandl und sprach sich für eine Klärung beim Verfassungsgerichtshof aus. Bei jenen Behörden, die Akten liefern müssen, hat der VfGH nämlich bereits festgestellt, dass die Verantwortung, das Bankgeheimnis zu schützen, quasi aufs Parlament übergeht. Nun gehe es darum, ob das auch bei Freiwilligkeit, also für die Heta gilt, erklärte FPÖ-Fraktionsführer Elmar Podgorschek. Die Frage soll nun rasch geklärt werden, schließlich brauche man die Unterlagen zügig, sagte Krainer.
NEOS-Mandatar Hable findet das eher sinnlos: „Das würde nur den Untersuchungsausschuss blockieren“, eine Anrufung des Höchstgerichts helfe aktuell nichts. Auch der Grüne Frontmann Werner Kogler will lieber einen anderen Weg wählen und versuchen, über das Finanzministerium und die Aufsichtsbehörden die relevanten Akten zu organisieren.
Vereinbart wurde jedenfalls, dass die Parlamentsdirektion und die Heta eine Art Priorisierung für die weiteren Lieferungen erstellen. Nächste Woche soll es einen nächsten Schub an Unterlagen geben.
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), der ebenfalls bei dem Treffen dabei war, gab danach kein Statement ab. Davor hatte er bekräftigt, als Finanzminister hier keine Weisungsrechte zu haben.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA536 2015-09-24/16:33
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