Anwaltstag - Sofortige Tarifanpassung gefordert

Feldkirch/Wien (APA) - Die österreichischen Rechtsanwälte fordern die sofortige Inflationsanpassung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs sow...

Feldkirch/Wien (APA) - Die österreichischen Rechtsanwälte fordern die sofortige Inflationsanpassung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs sowie künftig eine automatische Valorisierung. Seit 2008 sei dies nicht mehr geschehen, die Geldentwertung betrage bereits über 15 Prozent, beklagte Kammerpräsident Rupert Wolff am Freitag beim Anwaltstag in Feldkirch.

Als erste Protestmaßnahme kündigte Wolff an, in den internen Gremien die Aussetzung der kostenlosen „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ in den Rechtsanwaltskammern vorzuschlagen. Beraten wird dies morgen, Samstag.

„Wir wissen, dass dies die rechtsuchende Bevölkerung belasten kann, aber auch die Amtstage der Gerichte“, so Wolff laut einer Aussendung. Zu bedenken sei jedoch, dass auch die Entwertung des Tarifs zulasten der Bevölkerung erfolge, weil der Kostenersatzanspruch für die obsiegende Partei ebenfalls danach bemessen wird.

Auch diesmal legte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen Tätigkeitsbericht vor. Rund 40.000 Bürger wurden demnach im Vorjahr von den 5.940 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand per 31.12.2014) unentgeltlich vertreten oder beraten. Es erfolgten österreichweit 22.213 Bestellungen von Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern (15.253 in Strafsachen, 6.960 in Zivilsachen). Der Wert der dabei für die Betroffenen unentgeltlich erbrachten Leistungen betrug laut ÖRAK knapp 38 Mio. Euro.

Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ erhielten über 18.000 Bürger kostenlos anwaltlichen Rat. Der unter 0800 376 386 rund um die Uhr erreichbare „Festnahme Notruf“ verzeichnete seit 2008 ca 3.000 Kontaktaufnahmen.

Eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist auch bei der Anzahl der vom ÖRAK begutachteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfe festzustellen. Waren es 2013 noch 136 Entwürfe, wurden im aktuellen Berichtszeitraum beachtliche 179 Entwürfe unter die Lupe genommen. Kritik gibt es insbesondere an den meist viel zu kurzen Begutachtungsfristen und dem Gesetzgebungsverfahren an sich.