Flüchtlinge - Berlin will junge Flüchtlinge gleichmäßiger verteilen
Berlin (APA/AFP) - Mit einem neuen Gesetz will die deutsche Bundesregierung junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen,...
Berlin (APA/AFP) - Mit einem neuen Gesetz will die deutsche Bundesregierung junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, gleichmäßiger auf die Länder verteilen. Die bisherige Gesetzgebung sei „nicht für die derzeitige Krise ausgelegt“, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Bundestag.
Mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sollten „zukünftig Kapazitäten in allen Bundesländern“ genutzt werden.
Die unbegleiteten Minderjährigen seien eine „sehr schutzbedürftige Gruppe“, sagte Schwesig, die später auch im Bundesrat sprach. Sie könnten „nicht einfach in die großen Erstaufnahmeeinrichtungen gesteckt werden“, sondern bräuchten Betreuung, die in einigen Ballungsräumen inzwischen nicht mehr zu gewährleisten sei. Zur Finanzierung der Neuerungen sagte der Bund den Ländern am Donnerstag 350 Millionen Euro zu, wie Schwesig betonte. Zudem verwies sie auf frei werdende Mittel aus dem gekippten Betreuungsgeld im Umfang von einer Milliarde Euro.
Bisher müssen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dort betreut werden, wo sie ankommen. Dies führte dazu, dass sich der Großteil der jungen Flüchtlinge in einigen wenigen Ballungszentren wie Hamburg oder München aufhält. Als Grundlage für die Verteilung auf alle Bundesländer soll grundsätzlich der sogenannte Königsteiner Schlüssel dienen. Er legt fest, wie die Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden, und orientiert sich an der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen der Länder.
Allerdings soll im Einzelfall immer darauf geachtet werden, ob eine Weiterreise zumutbar ist. Die Behörden sollen nach der Ankunft eines unbegleiteten Minderjährigen möglichst innerhalb von zwei Wochen über die Weiterreise an einen anderen Ort in Deutschland entscheiden. Nach einer Frist von vier Wochen soll kein Ortswechsel mehr stattfinden. Das Höchstalter für die Betreuung soll von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Die Neuregelungen sollen zum 1. November in Kraft treten, spätestens ab Jänner 2016 sollen die Länder sie dann umsetzen müssen.
Die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner mahnte im Bundestag, es dürfe keine „schnöde Verteilung“ nach dem Königsteiner Schlüssel geben. Im Umgang mit den minderjährigen Flüchtlingen sei vielmehr „größere Flexibilität“ nötig. Sie begrüßte, dass 16- bis 18-Jährige künftig in Asylverfahren nicht mehr wie Erwachsene behandelt werden sollen. Der Linken-Politiker Norbert Müller bemängelte, die zugesagten 350 Millionen Euro reichten „nach den Kinder- und Jugendhilfestandards für insgesamt zwei Monate“ und seien damit ein „Tropfen auf den heißen Stein“.
Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch das Deutsche Kinderhilfswerk. Es gebe darin „noch zu viele negative Punkte“, der Entwurf bleibe „auf halber Strecke stehen“, erklärte die Organisation. Insbesondere müsse „bei allen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingskindern das Kindeswohl ohne Einschränkungen an erster Stelle stehen“. Das katholische Hilfswerk Caritas forderte, unbegleitete Kinder bräuchten „von Anfang an einen qualifizierten und unabhängigen Vormund, der ihre Interessen in allen Verfahrensfragen vertritt“.