Flüchtlinge: EU fordert dringend Klärung zu Kroatiens Grenzschließung
Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat Kroatien „dringend“ zur Klärung bezüglich seiner Grenzschließung zu Serbien vor dem Hintergrund der Fl...
Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat Kroatien „dringend“ zur Klärung bezüglich seiner Grenzschließung zu Serbien vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise aufgefordert. Eine erste Überprüfung der EU-Kommission habe ergeben, dass die Grenzschließung „einige ernsthafte Probleme aufwirft“, sagte EU-Kommissionssprecherin Maja Kocijancic am Freitag in Brüssel.
Serbien hat bei der EU-Kommission protestiert und die von Kroatien gesetzten Schritte als Verstoß gegen sein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU beanstandet. „Wir haben einen Brief der serbischen Regierung zu diesem Problem bekommen“, sagte die Sprecherin.
Nach Angaben der EU-Kommission telefonierte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini am Freitag mit den Regierungschefs von Serbien und Kroatien, Aleksandar Vucic und Zoran Milanovic. Es müsse eine Lösung und ein konstruktiver Ansatz gefunden werden, um den Handelsverkehr wiederherzustellen, sagte die Sprecherin. Auch EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn will den kroatisch-serbischen Grenzkonflikt bei seinem Besuch in Belgrad am heutigen Freitag ansprechen.
Weiterhin Unklarheit gibt es über die konkrete Ausgestaltung der viel zitierten „Hotspots“ an den EU-Außengrenzen. Ein Kommissionssprecher erklärte, die Hotspots müssten jedenfalls innerhalb der EU-Grenzen sein. Wenn Serbien ein solches Zentrum wolle, wäre dies kein Hotspot nach der Definition der Kommission.
Jedenfalls sollten solche Hotspots Aufnahmezentren sein, vor allem in den Erstaufnahmeländern Griechenland und Italien, um Flüchtlinge zu registrieren, Fingerabdrücke zu nehmen und alle relevanten Schritte einzuleiten. Angesichts der zuletzt erzielten Verteilungsquote für insgesamt 160.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland wäre es auch wichtig, dass in einem Parallelprozess die EU-interne Verteilung („Relocation“) - also die Aufteilung dieser Schutzbedürftigen auf andere EU-Staaten - erfolgen könne. Die Hotspots müssten Hand in Hand mit dem „Relocation“-System arbeiten können und deshalb sollten beide zur gleichen Zeit einsatzfähig sein.
Trotz der zuletzt - mit qualifizierter Mehrheit und damit gegen die Stimmen von vier östlichen EU-Ländern - erfolgten Einigung auf die Quote für die Flüchtlingsverteilung ist weiterhin ein permanenter Aufteilungsschlüssel für Schutzsuchende ausständig. Darüber sollen die EU-Innenminister bei ihrem Treffen am 8. Oktober beraten.