FIFA-Skandal: Ungetreue Geschäftsbesorgung - bis zu 5 Jahre Gefängnis

Zürich (APA/dpa) - Die Bundesanwaltschaft in der Schweiz hat gegen FIFA-Präsident Joseph Blatter ein Verfahren eröffnet wegen des Verdachts ...

Zürich (APA/dpa) - Die Bundesanwaltschaft in der Schweiz hat gegen FIFA-Präsident Joseph Blatter ein Verfahren eröffnet wegen des Verdachts der „ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB)“ und „Veruntreuung (Art. 138 StGB)“. Damit könnten ihm bis zu fünf Jahre Haft drohen. Solange Blatter nicht rechtskräftig verurteilt wird, gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung heißt es im Schweizer Strafgesetzbuch unter anderem:

„Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmäßig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Zur Veruntreuung heißt es unter anderen:

„Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmäßig zu bereichern, wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmäßig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“