Flüchtlinge: Eingeengter Familien-Nachzug betrifft Afghanen stark
Wien (APA) - Die vom Innenministerium geplanten Restriktionen beim Familiennachzug werden vor allem Flüchtlinge aus Afghanistan treffen. Das...
Wien (APA) - Die vom Innenministerium geplanten Restriktionen beim Familiennachzug werden vor allem Flüchtlinge aus Afghanistan treffen. Das zeigen Daten des Innenministeriums. Denn diese Flüchtlingsgruppe erhält wesentlich öfter nur subsidiären Schutz als beispielsweise Syrer, und nur subsidiär Schutzberechtigte werden im Normalfall von den Verschärfungen betroffen sein, sollten diese Realität werden.
Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums, der noch nicht mit der SPÖ akkordiert ist, sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Familien ohne Ausnahme erst nach drei Jahren nachholen dürfen. Bisher war es schon nach einem Jahr so weit. Zwar sind auch Restriktionen gegen Personen mit Asylstatus geplant, doch werden die wohl kaum zur Anwendung kommen, da sie nur für jene gelten, die Familiennachzug erst nach drei Monaten beantragen. Zudem muss das Recht auf Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention bei dieser Gruppe beachtet werden.
Beim subsidiären Schutz gilt dies nach Einschätzung des Innenministeriums nicht, weshalb diese Gruppe tatsächlich zum Handkuss kommen könnte. Der subsidiäre Schutz ist ohnehin schon als „Asyl light“ in diversen Punkten benachteiligt, etwa dadurch, dass er anfangs jährlich und später im Abstand von zwei Jahren erneuert werden muss. Er gilt für Personen, die nicht Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention sind, denen befristet aber trotzdem Schutz zu gewähren ist - und zwar dann, wenn dem Fremden im Heimatstaat eine reale Gefahr wie Todesstrafe oder Folter oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines kriegerischen Konflikts droht.
Wie viele positive Asyl-Anträge nur subsidiären Schutz bedeuten, gab das Innenressort auf Anfrage der APA nicht bekannt. Allerdings spricht man von rund 20 Prozent aller Fälle (erste und zweite Instanz zusammengenommen). Bei für heuer erwarteten 85.000 Asylanträgen wären das immerhin 17.000 Fälle.
Dabei gibt es große Unterschiede, welchen Gruppen gleich Asyl und welchen bloß subsidiärer Schutz gewährt wird. Bei Syrern wird in 90 Prozent der positiv bewerteten Fälle Asyl vergeben, bei Afghanen dagegen nur in 55 Prozent.
Letztere sind eine durchaus relevante Gruppe unter den in Österreich aufhältigen Flüchtlingen. In den ersten acht Monaten des Jahres wurden 10.500 Asylanträge von Afghanen gestellt, womit sie auf Platz zwei hinter den Syrern (knapp 13.000) liegen.