Haushaltsrecht: Experten für Änderung der Finanzverfassung

Wien (APA) - Verfassungsexperten sprechen sich bei der geplanten Vereinheitlichung der Haushaltsrechte für Länder und Gemeinden für eine - v...

Wien (APA) - Verfassungsexperten sprechen sich bei der geplanten Vereinheitlichung der Haushaltsrechte für Länder und Gemeinden für eine - von den Ländern abgelehnte - Abänderung der Finanz-Verfassung aus. Nur so wäre es garantiert, dass etwa Haftungsregelung und Spekulationsverbote einheitlich eingeführt werden, sagten die Verfassungsjuristen Johannes Hengstschläger und Heinz Mayer gegenüber der APA.

Mayer trat im Gespräch mit der APA wie sein Kollege Hengstschläger und auch der Finanzrechtler Werner Doralt klar für eine Verfassungsänderung ein - nur damit sei gewährleistet, dass es zu einheitlichen Regelungen kommt und den Ländern kein Spielraum mehr bleibt, so Mayer. Er betonte, dass die einzelnen Länder ja 15a-Vereinbarungen (mittels derer die Länder-Vertreter Punkte wie Spekulationsverbote oder Haftungsobergrenzen regeln wollen) einseitig kündigen könnten.

Auch Hengstschläger ist für eine Änderung der Verfassung. Gleichzeitig meinte er, eine 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern sei „besser als nichts“. Auch er verwies darauf, dass eine - von den Ländern gewünschte - 15a-Vereinbarung für diese Vorteile hätte: Diese bedürfe der Zustimmung aller Länder, außerdem seien die Verträge kündbar. Und es gäbe seitens des Verfassungsgerichtshofes keine Sanktionen bei Verstößen gegen die 15a-Vereinbarung. Eine Verordnung ist hingegen auch gegen den Willen der Länder möglich und auch verbindlich, betonte Hengstschläger.

Kein Problem sieht Mayer - rein rechtlich - in dem Bestreben der Länder, neben der von Schelling angekündigten Verordnung (die lediglich Form und Inhalt der Rechnungslegungen regeln wird) weitere, nicht von der Verordnung erfasste Punkte wie einheitliche Spekulationsverbote, Haftungsobergrenzen oder mittelfristige Haushaltsplanung via 15a-Vereinbarungen zu regeln.

Hengstschläger gab zu bedenken, dass etwa ein Spekulationsverbot, das via 15a-Vereinbarung geregelt ist, lediglich eine „Selbstverpflichtung“ darstelle.

Scharfe Worte fand Finanzrechtsexperte Doralt: Er sieht im Vorgehen der Länder, eigene 15a-Vereinbarungen zu schaffen, eine Aushöhlung der Bundesverfassung. Die Länder „höhlen damit Sinn und Zweck der Finanzverfassung aus“, sagte er gegenüber Journalisten, dies sei „vollkommen falsch“. Auch er tritt - noch vehementer als seine Kollegen - für eine Änderung der Finanzverfassung ein.