Salzburger Immobilienverwalter auf Gläubigerantrag in Konkurs
Salzburg (APA) - Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein Konkursverfahren über das Vermögen jenes Immobilienverwalters eröffnet worden, ...
Salzburg (APA) - Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein Konkursverfahren über das Vermögen jenes Immobilienverwalters eröffnet worden, gegen den seit vergangenem Winter wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird. Der Antrag dazu kam von Gläubigern. Der Unternehmer wird verdächtigt, Gelder von Rücklagenkonten seiner Kunden „unrechtmäßig“ verwendet zu haben.
Ein aktueller Vermögensstatus liegt einer Aussendung des Kreditschutzverbandes 1870 (KSV) zufolge noch nicht vor. Laut letzter Bilanz zum 31. Jänner 2014 hätten die Verbindlichkeiten rund 2,1 Millionen Euro betragen, heißt es in der Mitteilung.
Im Dezember des Vorjahres hatte das Finanzamt Salzburg an die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Darin äußerten die Fahnder den „dringenden Verdacht“, dass der Salzburger Immobilienverwalter Gelder von Rücklagenkonten seiner Kunden „unrechtmäßig“ verwendet hat bzw. nach wie vor verwendet. Dieser Verdacht sei im „Zuge von laufenden Außenprüfungsmaßnahmen“ in zwei Unternehmen sowie sieben weiteren verbundenen Unternehmen entstanden. Konkret sollen Gelder, die für die Instandhaltung von Wohnhäusern angespart wurden, über Firmengeflechte abgezogen worden sein.
Das Finanzamt hat die Konten von elf Wohnungseigentümergemeinschaften unter die Lupe genommen und die Zuflüsse und Abflüsse in einer Tabelle aufgelistet: Dabei ergibt sich damaligen Medienberichten zufolge eine Lücke von 563.890 Euro. Unter anderem soll damit ein Fahrzeug finanziert worden sein. Bei weiteren 26 Eigentümergemeinschaften besteht laut Finanz ebenfalls der Verdacht, dass über Jahre hinweg Gelder der Rücklagenkonten unrechtmäßig verwendet worden sein sollen.
Masseverwalter Helmut Hüttinger konnte am Montag gegenüber der APA noch keinerlei Angaben zum Insolvenzverfahren machen. Er sei erst dabei, sich Unterlagen zu besorgen und einen Überblick zu verschaffen.
Der Unternehmer hatte nach Bekanntwerden des Verdachts jedes schuldhafte Handeln bestritten. Die in der Sachverhaltsdarstellung enthaltenen Aufstellungen seien inhaltlich unrichtig. Laut seinem Anwalt habe es außerdem keine Schlussbesprechung mit der Finanzbehörde gegeben. Es sei daher gar nicht definiert, wofür diese Salden auf der Liste seien. Mit den entnommenen Rücklagen seien jedenfalls Sanierungen durchgeführt worden.
Die Sprecher der Staatsanwaltschaft waren vorerst nicht erreichbar. Der aktuelle Stand des Verfahrens war daher zunächst nicht bekannt.