NSU-Prozess - Affäre um angebliches Opfer
München (APA/dpa) - Der Mann, der beim Kölner Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 selbst verletzt wurde, habe in einer Vernehmung durch das Bun...
München (APA/dpa) - Der Mann, der beim Kölner Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 selbst verletzt wurde, habe in einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt gesagt: „Meral Keskin gibt es nicht.“ Das Oberlandesgericht München, vor dem der NSU-Prozess verhandelt wird, beauftragte Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen, wie am Montag aus Justizkreisen zu erfahren war.
Rechtsanwalt Ralph Willms hatte vergangenen Freitag erklären lassen, er sei von dem Kölner Nebenkläger getäuscht worden. Der habe ihm das Foto einer Frau vorgelegt und ihm gegen eine „Provision“ das Mandat vermittelt. Willms hatte die nicht existierende Mandantin seit Beginn des NSU-Prozesses im Mai 2013 vertreten und war dafür vom Gericht honoriert worden.
Der frühere Oberlandesrichter Detlef Burhoff sagte in einem Blog des Südwestrundfunks (SWR), bei 233 Verhandlungstagen dürfte der Anwalt „mindestens 100 000 Euro“ erhalten haben, sofern er an jedem Prozesstag in München war. Dieses Geld könne die Staatskasse zurückfordern. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen könnten noch nicht eingeschätzt werden.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an den zehn Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zwischen 2000 und 2007 vor.