Einheitliches Haushaltsrecht ist halb auf Schiene

~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA 332 vom 05.10.2015 muss es im 3. Absatz, le...

~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA 332 vom 05.10.2015 muss es im 3. Absatz, letzter Satz richtig heißen: „Auch der Plan, dass auch die Gemeindeverbände...“ (nicht: „Gemeinden“) --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Die geplante Vereinheitlichung der Haushaltsregeln für Bund, Länder und Gemeinden ist - zumindest in Ansätzen - auf Schiene. Eine entsprechende Verordnung des Finanzministers ist bereits fertig, sie hat auch das nötige OK des Rechnungshofes. Das Problem: Die Verordnung kann nicht alle geplanten Punkte - wie etwa das Spekulationsverbot - regeln. Wie man dies löst, sorgt noch für starke Differenzen.

Am Montag waren die Länder-Vertreter mit der Vorlage einer internen Einigung vorgeprescht: Die Finanzlandesräte von Niederösterreich und dem Burgenland, Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Helmut Bieler (SPÖ), präsentierten ihr Vorhaben, eine sogenannte 15a-Vereinbarung unter den Ländern abzuschließen. Diese soll ein einheitliches Haushaltsrecht bringen.

Mit dem Vorgehen sollte ganz offensichtlich vor allem der Rechnungshof ausgehebelt werden. Dessen Präsident Josef Moser war stets dafür eingetreten, die Vereinheitlichung der Haushaltsregeln über eine Verordnung und eine Änderung der Finanzverfassung zu regeln - ein Ansinnen, das die Länder als „Diktat“ des Bundes sehen und daher strikt ablehnen.

Die Änderung der Verfassung sieht der Rechnungshof vor allem deshalb als notwendig, weil eine Verordnung (die Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) eigentlich schon seit April fix und fertig in der Schublade hat) nach derzeitiger Rechtslage gewisse angepeilte Bereiche nicht abdecken kann. Denn in der Verfassung ist festgelegt, dass die Verordnung nur „Form und Gliederung“ der Rechnungslegungen bestimmen darf, nicht aber Inhalte wie etwa ein (ebenfalls angepeiltes) einheitliches Spekulationsverbot, die Wirkungsorientierung, die mittelfristige Finanzplanung und Haftungsobergrenzen.

All dies wollen die Länder - neben dem auch über den Verordnungsweg möglichen Umstieg von der Kameralistik auf eine Vermögens-, Finanzierungs-und Ergebnisrechnung - über eine 15a-Vereinbarung regeln. Diese soll bereits bei der Landesfinanzreferententagung am 20. Oktober zwischen den Ländern beschlossen werden. Inhaltlich sei dies alles mit dem Finanzminister abgestimmt, betonten Sobotka und Bieler. Dass man mit dem Vorgehen den Rechnungshof bewusst umgehen würde, verschwiegen die Länder-Vertreter nicht: „Wir lassen uns auch in der zeitlichen Dimension nach durch die Spielchen des Rechnungshofpräsidenten nicht behindern“, sagte Sobotka.

Kurz nach der Pressekonferenz zogen dann Rechnungshof und Finanzministerium nach - und verkündeten, dass es seit letzter Woche ohnehin eine Einigung auf eine Verordnung (der sogenannten Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV)) gibt. Diese könne in den nächsten Tagen erlassen werden, hieß es aus dem Ministerium - und deren Inhalte seien auch mit den Ländern abgestimmt.

Inhaltlich einig ist man sich auch hinsichtlich der über die Verordnung hinausgehenden Punkte - aber bei der Umsetzung spießt es sich. Während sich der Rechnungshof wiederholt für den Weg über eine Verfassungsänderung aussprach, lehnten Sobotka und Bieler dies erneut strikt ab: „Es geht um die Frage, wollen wir auch in der Zukunft Gemeinschaftlichkeit oder das Diktat“, sagte Sobotka. Denn der niederösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter befürchtet, dass im Falle einer Verfassungsänderung künftige Finanzminister gegen den Willen der Länder eine Verordnung erlassen könnten, die inhaltlich dem Willen der Länder widerspricht.

Im Finanzministerium war man diesbezüglich noch zu keiner endgültigen Aussage bereit. Grundsätzlich sollten die über die Verordnung hinausgehenden Punkte über eine 15a-Vereinbarung geregelt werden, sagte eine Sprecherin Schellings. Sollte zur Umsetzung dieser Bestimmungen auch eine Änderung der Finanz-Verfassung notwendig sein, so müsse man darüber noch reden.

Die für eine Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat dürften die Regierungsfraktionen recht sicher haben. Denn der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann betonte am Montag erneut, seine Fraktion trete für eine Verfassungsänderung ein und stehe für entsprechende Gespräche zur Verfügung. Den Ländern warf er eine Blockade-Haltung vor.

Recht wenig von den Plänen der Länder halten auch Experten: Nur mittels einer Verfassungsänderung wäre es garantiert, dass etwa Haftungsregelung und Spekulationsverbote einheitlich eingeführt werden, sagten die Verfassungsjuristen Johannes Hengstschläger und Heinz Mayer zur APA. Besonders scharfe Worte fand Finanzrechtsexperte Werner Doralt: Die Länder würden mit ihrem Vorgehen „Sinn und Zweck“ der Finanzverfassung „aushöhlen“, meinte er.