Parkplatz-Begrenzung reduziert Bau- und Wohnkosten in Tirol
Die Landesregierung fasste am Dienstag einen Beschluss zur Entlastung bei Bau- und Wohnkosten. Dazu legte sie Kriterien fest, nach denen Obergrenzen für Autoabstellplätze bei Neubauten definiert werden.
Innsbruck – Leistbarer Wohnraum ist in Tirol schwer zu finden. Die Landesregierung setzte am Dienstag mit einer neuen Verordnung einen weiteren Schritt in Richtung leistbares Wohnen. Zuvor wurde schon mit dem Beschluss für eine Zinssenkung bei der Wohnbauförderung im kommenden Jahr für eine Entlastung gesorgt. Nicht nur hohe Grundstückspreise vor allem im Ballungs- und Zentralraum, sondern auch steigende Bauanforderungen schlagen sich ungünstig auf die Gesamtwohnkosten nieder. Neben Zielen wie Energieeffizienz und Barrierefreiheit spielt dabei die Anzahl der Autoabstellplätze eine Rolle.
„Günstigeres Bauen zieht günstigeres Wohnen nach sich“, nennt Landesrat Johannes Tratter den Grund für die von ihm veranlasste Reform der Stellplatzverordnung, deren rechtliche Grundlage die Bauordnung bildet. „Bislang schrieben Gemeinden teilweise je Wohneinheit zu viele Stellplätze vor. Klar definierte Obergrenzen für die Errichtung verhindern künftig ein derartiges Überschießen bei Parkplätzen, das für die Bauträger und damit auch für die künftigen Wohnungsinhaber hohe Kosten verursacht“, erklärt Tratter den Beschluss der Landesregierung.
Drei definierte Kriterien für die Errechnung der Parkplätze
Bei laufenden Objekten mussten beispielsweise zur Errichtung von rund 1.320 Wohnungen, die zwischen 2014 und Anfang 2016 übergeben wurden und werden, nach der alten Regelung knapp 2.350 Abstellplätze eingeplant werden. Mit der neuen Stellplatzverordnung sind nun 415 Plätze weniger erforderlich – nur noch 1.935 Stellplätze.
Für die maximal vorzuschreibende Parkplatzanzahl werden drei Kriterien künftig herangezogen: die Größe der Wohneinheit, die Klassifizierung der Gemeinde sowie die Lage des Planungsstandortes innerhalb der Gemeinde sind ausschlaggebend. (TT.com)