Heta - Vor Beschlüssen Richtung angestrebtem Schuldenschnitt
Wien/Klagenfurt/München (APA) - Bevor kommenden Donnerstag (15. Oktober) der Nationalrat das Rahmengesetz für einen angestrebten Schuldensch...
Wien/Klagenfurt/München (APA) - Bevor kommenden Donnerstag (15. Oktober) der Nationalrat das Rahmengesetz für einen angestrebten Schuldenschnitt trotz landesbehafteter Bonds bei der früheren Hypo Alpe Adria und den Vergleich mit Bayern beschließen soll ist heute noch der Finanzausschuss am Zug. Das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG), Sanierungs- und Abwicklungsgesetz und das ABBAG-Gesetz müssen geändert werden.
„Neben den Rechtsstreitigkeiten mit dem Freistaat Bayern stellen die von einem Bundesland eingegangenen Haftungen eine Herausforderung dar“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf (im Internet unter http://go.apa.at/VkqgVadw zu finden). Beim Milliardenvergleich mit Bayern, für den Wien zumindest 1,23 Mrd. Euro nach München überweisen wird, wird mit einem „übergeordneten politischen Interesse“ argumentiert, „die offenen rechtlichen und politischen Themen im Sinne einer Generalbereinigung einer geordneten Lösung zuzuführen“.
Bei der „Herausforderung“ mit den Haftungen ist es so, dass der Bund will, dass Kärnten - finanziert mit Krediten des Bundes - die landesgarantierten Anleihen der früheren Hypo Alpe Adria (jetzt die in Abwicklung befindliche Heta) mit Abschlag zurückkauft. Die Gesetzesänderungen sollen dies ermöglichen. Das BaSAG ermöglicht es hier - zumindest aus österreichischer Sicht -, dass „Gläubiger am wirtschaftlichen Misserfolg der ehemaligen Hypo Alpe Adria beteiligt werden“.
Die Gläubiger sind noch in Verhandlungen davon zu überzeugen. Gerne verweisen sie auf die Mündelsicherheit der gezeichneten landesbehafteten Papiere.
Wenn die Papiere mit Kärntner Landeshaftung, insgesamt mit einem Wert von knapp 11 Mrd. Euro, schlagend werden, hebt das Kärnten salopp ausgedrückt keinesfalls. Deswegen soll der Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) „ermächtigt werden, den Gläubigern ein Angebot zu unterbreiten, das auf den Rang der Forderung Bedacht nimmt und die wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Heta (der zu erwartenden Quote aus einer Gläubigerbeteiligung) und des betroffenen Bundeslandes (Ausgleichszahlung für die Haftung) angemessen berücksichtigt“. Stimmen zwei Drittel der Gläubiger zu, tritt Rechtswirkung ein.
Welche Quoten von Gläubigern angenommen werden könnten, da scheiden sich die Geister. Während Schelling die rund 45 Prozent, die die Bayern bekommen als Richtschnur bezeichnete, sehen das Gläubiger ziemlich konträr. Inoffiziell ist hier gegenüber der APA davon die Rede, dass man wohl erst ab einem Angebot von 80 Prozent ernsthaft mit Kärnten verhandeln würde. Freilich könnte dies einer Art Pokerspiel im Milliardenwert geschuldet sein.
Geschaffen werden soll von Kärnten eine Zweckgesellschaft, die die geschnittenen Summen verhandeln und ausbezahlen soll. Hier geht es in allererster Linie von Kärnten selbst um den sogenannten Zukunftsfonds, der aus dem Verkauf der Hypo an die BayernLB im Jahr 2007 gefüllt wurde. 600 bis 800 Mio. Euro soll das südlichste Bundesland selbst beisteuern. Thematisiert werden auch immer wieder die Kelag-Anteile, die man dem Verbund überschreiben könnte, damit die Mehrheit am Energieversorger in öffentlicher Hand bleibt.
Dazu sollen jene Gelder fließen, die aus der Heta-Verwertung lukrierbar sind - die Rede ist von rund 5 Mrd. Euro. So könnte eine Quote rund um 50 Prozent angeboten werden - bei der abzuwarten bleibt, ob zwei Drittel der Gläubiger zustimmen.
Kärntens Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) hatte die geplanten Gesetzesänderungen als „enorm wichtigen Schritt“ bezeichnet. Der Reorganisationsplan, den die Kärntner Landesholding unmittelbar nach der Regierungsvorlage vorgelegt hat, findet sich unter http://go.apa.at/z6hvTrcg.
Mit Spannung wird auch ein für den 6. November angesetztes Verfahren am Landgericht Frankfurt erwartet (Az.: 3-14 O 50/15), bei dem es um den herrschenden Zahlungsstopp geht. Hier fordern die drei deutschen Landesbanken HSH Nordbank, Helaba und Nord/LB sowie der Immobilienfinanzierer BerlinHyp insgesamt 238 Mio. Euro von der Heta. Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) begründete, dass das österreichische Zahlungsmoratorium „in rechtswidriger und enteignender Weise in die geschützte Rechtsposition der Helaba“ eingreife.
(S E R V I C E - Die Regierungsvorlage findet sich hier: http://go.apa.at/X72IBdyp )
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA377 2015-10-06/13:57