Assistent öffnete Justiz-Register und warnte Verdächtigen
Eine hoffnungsvolle Karriere schien sich ab 2012 für einen 17-Jährigen im Amt der Staatsanwaltschaft Innsbruck anzubahnen. Bis der Verwaltun...
Eine hoffnungsvolle Karriere schien sich ab 2012 für einen 17-Jährigen im Amt der Staatsanwaltschaft Innsbruck anzubahnen. Bis der Verwaltungsassistent begann, sich in Bereiche des Justiz-Registers vorzuarbeiten, die ihn absolut nichts angingen. So tätigte er in 40 Zugriffen mindestens 99 personenbezogene Abfragen. Und dies, obwohl der Assistent ja wissen musste, dass jede seiner Abfragen vom System dokumentiert wird. Aufgeflogen ist das bis September 2013 nicht. Bis einer der Bekannten des jungen Justizbediensteten anlässlich einer Drogen-Vernehmung gegenüber der Polizei äußerte: „Weiß eh schon, dass vor meinem Namen im Register ein Rufezeichen steht. Mir wurde schon geraten aufzupassen!“ Der gestern am Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Begünstigung Angeklagte beteuerte vor Richter Gerhard Melichar jedoch, dass er nur rein privat wissen wollte, was und ob etwas gegen die Burschen – die er vom Ausgehen her kannte – vorliegt. Bis heute hat der Bursche keinen Job mehr gefunden. Da taten Vorstrafe und 1200 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig) doppelt weh.
Elf Monate Haft zu einst verhängten zehn Monaten ergingen hingegen über einen 67-Jährigen, der sich in Innsbruck und Kufstein auf Autoeinbrüche spezialisiert hatte. Obwohl er einst einmal Kfz-Sachverständiger gewesen war, schlug er einfach Autoscheiben ein, um an Beute zu gelangen. So überstieg der Sachschaden den Wert eines Laptops, diverser Autoteile und eines TV-Geräts bei Weitem. Der 67-Jährige wird nun wieder nach Deutschland ausgeliefert.
Freigesprochen wurde hingegen ein Schlepper, der Syrer ohne Dokumente von Mailand nach München fahren wollte. Das Fahrtgeld war jedoch mit insgesamt unter 400 Euro niedriger als der Fuhrlohn eines Taxis. Damit entfiel der vom Delikt der Schlepperei geforderte Tatbestand der Bereicherung. (fell)