EU-Kommission 2 - Geltende EU-Regeln als Grundlage für Datentransfer
Menlo Park/Luxemburg/Europa-weit (APA) - EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte, die geltenden EU-Datenschutzregeln würden mehrere andere M...
Menlo Park/Luxemburg/Europa-weit (APA) - EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte, die geltenden EU-Datenschutzregeln würden mehrere andere Mechanismen vorsehen, auf deren Grundlage Daten an die USA weiter übermittelt werden können. Als solche nannte die Kommissarin etwa Standard-Datenschutzklauseln in Verträgen zwischen Unternehmen, die Daten über den Atlantik austauschen, oder verpflichtende Regeln innerhalb einer Konzerngruppe.
Auch gebe es Ausnahmen für die Abwicklung von Verträgen, etwa für Hotelbuchungen in den USA, oder aus Gründen des öffentlichen Interesses, wie etwa für die staatliche Zusammenarbeit gegen Betrug und Kartelle. Im Interesse von Patienten dürften auch medizinische Informationen ausgetauscht werden. Auch durch Zustimmung von Einzelpersonen sei ein Datentransfer möglich.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, bezeichnete das EuGH-Urteil als wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung von Grundrechten im Datenschutz. Es bestätige die Position der EU-Kommission, welche seit 2013 ein neues „Safe Harbour“-Abkommen mit den USA verhandelt, sagte der Kommissionsvize. Eine Kritik an der EU-Kommission sieht Timmermans nicht in dem Urteil.
Jourova sagte, die EU-Kommission wolle sicherstellen, dass die nationalen Datenschutzbehörden der 28 EU-Staaten nun geeint vorgehen. Die EU-Kommission will dazu den EU-Staaten Leitlinien zur Verfügung stellen. Ein „Fleckerteppich“ unterschiedlicher Antworten müsse verhindert werden, sagte Timmermans. Für die europäische Wirtschaft sei der Datenaustausch mit den USA wichtig.
Jourova betonte, sie getraue sich nicht vorherzusagen, wann ein neues, sichereres „Safe-Harbour“-Abkommen mit den USA zustande kommt. „Wir brauchen noch mehr Zeit für Fragen der nationalen Sicherheit.“ Das EuGH-Urteil unterstreiche aber die Notwendigkeit, die Datenschutzreform in der EU und ein Rahmenabkommen mit den USA zum Austausch persönlicher Daten zwischen den Justizbehörden fertigzustellen. Beide Abkommen sollten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.