Nichtfilmschaffende erhalten 1,45 Prozent KV-Lohnerhöhung

Wien (APA) - Die Mindestgagentarife des Kollektivvertrags für Nichtfilmschaffende werden um 1,45 Prozent angehoben, teilte der Fachverband d...

Wien (APA) - Die Mindestgagentarife des Kollektivvertrags für Nichtfilmschaffende werden um 1,45 Prozent angehoben, teilte der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft am Dienstag in einer Aussendung mit. Da die Sozialpartner vereinbarten, alle drei Jahre auch über eine echte Ist-Lohn-Erhöhung zu verhandeln, wurde nunmehr eine echte Ist-Lohnerhöhung in der Höhe von 1,25 Prozent vereinbart.

Im KV Nichtfilmschaffende gilt grundsätzlich Aufrechterhaltung der Überzahlung, also ein sogenannter „unechter Ist“.