Restitutions-Krimi: Verurteilter Publizist hat Strafe angetreten

Wien (APA) - Verspätet, aber doch hat der in einem Restitutions-Krimi um das ehemalige Sanatorium Fürth in Wien wegen schweren Betrugs recht...

Wien (APA) - Verspätet, aber doch hat der in einem Restitutions-Krimi um das ehemalige Sanatorium Fürth in Wien wegen schweren Betrugs rechtskräftig abgeurteilte Publizist Stephan Templ seine Haftstrafe angetreten. Die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christian Salzborn, bestätigte am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage einen Bericht der deutschen Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“ (Online-Ausgabe).

Templ ist demnach am vergangenen Montag in der Justizanstalt Wien-Simmering erschienen, um die über ihn verhängte einjährige unbedingte Freiheitsstrafe zu verbüßen. Offizieller Strafantritt wäre bereits der 28. September gewesen - die Justizwache wartete damals allerdings noch vergeblich auf den in Prag und Wien lebenden Autor und Historiker. Weshalb Templ sich erst am 5. Oktober ins Gefängnis begab, war vorerst nicht zu klären. Von der Polizei vorgeführt musste er nicht werden. Es habe sich um einen „Selbstantritt“ gehandelt, sagte die Gerichtssprecherin.

Templ hatte 2005 im Namen seiner Mutter einen Antrag auf Restitution eines Anteils an einem herrschaftlichen Gebäude in der Schmidgasse in Wien-Josefstadt gestellt, das den jüdischen Besitzern - darunter die Großeltern Templs - in der NS-Zeit geraubt worden war. Die Forderung wurde zuerkannt, was der Mutter den geltend gemachten Zwölftel-Anteil an der Liegenschaft und im weiteren Verlauf 1,1 Millionen Euro einbrachte.

Templ hatte allerdings die Existenz einer Schwester der Mutter verschwiegen, worauf gegen ihn ein Betrugsverfahren eingeleitet wurde. Sinngemäße Begründung: Er habe die Republik Österreich geschädigt, weil sich der Zuspruch an die Mutter - wäre die Existenz der ebenfalls restitutionsberechtigten Tante bekannt gewesen - um die Hälfte reduziert hätte. Dafür wurde er 2013 in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil das Wiener Straflandesgericht es als erwiesen erachtete, dass er als bevollmächtigter Vertreter seiner Mutter Organe der Schiedsinstanz für Naturalrestitution und das zuständige Wirtschaftsministerium getäuscht hatte. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigte im Juni 2014 den Schuldspruch, reduzierte jedoch die Strafe. Sie wurde in eine teilbedingte Freiheitsstrafe - ein Jahr fest, zwei Jahre bekam Templ unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehen - umgewandelt.