Osttirol

Gutachter rügt Land wegen Kraftwerk Innervillgraten

Innervillgraten – Rund um den Bau der beiden umstrittenen Kraftwerke in Innervillgraten kehrt keine Ruhe ein. Jahre der Verzögerung wegen Ei...

Innervillgraten –Rund um den Bau der beiden umstrittenen Kraftwerke in Innervillgraten kehrt keine Ruhe ein. Jahre der Verzögerung wegen Einsprüchen von Gemeindebürgern und Kraftwerksgegnern liegen hinter der Gemeindeführung, die das Projekt zu 100 Prozent fremdfinanziert. Die Kosten liegen nach derzeitiger Schätzung bei etwa sechs Millionen Euro. Der Planer Gottfried Steinbacher spricht davon, dass sich die Kosten schon nach 13 Jahren amortisiert haben sollen.

Im August wurde am Kalkstein- und Stallerbach dann schließlich zu bauen begonnen. Doch nun droht wieder Ungemach. Der Umweltdachverband (UWD) legt nämlich ein Gutachten vor, wonach die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Projekt gar nicht mehr gültig sei.

Im Naturschutzgesetz gilt nämlich, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung ihre Geltung verliert, wenn eine für das Projekt nötige andere erforderliche Bewilligung erlischt. Im Fall von Innervillgraten war das die forstrechtliche Bewilligung.

Schon einmal musste sich das Land Tirol, das den Naturschutzbescheid für Innervillgraten erlassen hatte, mit dieser Frage beschäftigen. Die Landesjuristen kamen zum Schluss, dass es keine Probleme gebe, die Bewilligung sei gültig.

Gutachter Daniel Ennöckl von der rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Wien sieht das anders. „Die Rechtsauffassung der Tiroler Landesregierung, wonach die strittige naturschutzrechtliche Bewilligung weiter in Geltung steht, widerspricht dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des [...] Gesetzes“, schreibt er. UWD-Präsident Franz Maier fordert von der zuständigen LHStv. Ingrid Felipe (Grüne) einen sofortigen Baustopp.

Aus Felipes Büro heißt es dazu: „Laut rechtlicher Einschätzung der Behörde ist der naturschutzrechtliche Bescheid aufrecht. Selbstverständlich prüfen wir das neueste Privatgutachten genauso akribisch wie auch alle anderen einlangenden Hinweise in diesem und in anderen Fällen. Bis zum Ende der Prüfung des Privatgutachtens ändert sich nichts an der geltenden Rechtslage, laut der der naturschutzrechtliche Bescheid aufrecht ist.“ (co)

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Catharina Oblasser

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