Grünes Licht Brüssels für Atommüll-Lagerkosten - Preis offen

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat Großbritannien grünes Licht für die Preisfestsetzungsmethode von Atommüll-Lagerung gegeben, ohne dass ...

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat Großbritannien grünes Licht für die Preisfestsetzungsmethode von Atommüll-Lagerung gegeben, ohne dass die tatsächlichen Kosten dieser Entsorgung bekannt sind. Jedenfalls sei die Preisfestsetzungsmethode mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, erklärte die Brüsseler Behörde am Freitag.

Die britische Regierung will ein geologisches Endlager für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und mittelaktiver Abfälle aus bestehenden und neuen AKW in ihrem Land errichten. Die Anlage soll 2040 in Betrieb geben, wobei zunächst mittelaktive Abfälle entsorgt werden sollen. Ab 2075 beginnt die Lagerung abgebrannter Brennelemente und soll um das Jahr 2140 - also in 125 Jahren - enden. Die Kommission konzediert, dass „die tatsächlichen Kosten für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und mittelaktiver Abfälle in Großbritannien derzeit sehr ungewiss“ seien.

Die EU-Verträge sehen vor, dass jedes Land seinen Energiemix frei wählen kann. Die Kommission muss dafür sorgen, dass etwaige öffentliche Mittel zur Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften gewährt werden, um den Wettbewerb im Binnenmarkt zu erhalten. Die Prüfung der Kommission habe nun ergeben, dass die britische Preisfestsetzungsmethode gewährleiste, „dass Betreiber neuer Kernkraftwerke die Kosten für die Entsorgung ihrer abgebrannten Brennelemente und mittelaktiven Abfälle selbst tragen“ und damit „die Atomkraftbetreiber und nicht die Steuerzahler die Kosten für die Entsorgung der nuklearen Abfälle tragen“. Dafür seien ausreichende Mittel beiseite zu legen, um die künftigen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Die Kommission erklärte ferner, angesichts der derzeit bestehenden Unsicherheiten des zu entrichtenden Abfallverbringungspreises habe Großbritannien eine Preisobergrenze festgelegt, um als Absicherung für Investoren die Größenordnung künftiger Verpflichtungen sichtbar zu machen. Die Brüsseler Behörde erklärt, es sei „sehr unwahrscheinlich, dass die tatsächlichen Entsorgungskosten die Obergrenze übersteigen“. Jedenfalls „wären durch die Obergrenze bedingte mögliche staatliche Beihilfen und Wettbewerbsverfälschungen in jedem Fall sehr begrenzt“.