Abgas-Skandal

„VW muss Rückruf zahlen“

Abgas-Rückruf: Kunden sollten dadurch keinerlei Kosten entstehen.
© Reuters/Kim Hong-Ji

363.400 Österreicher sollte der VW-Abgas-Rückruf eigentlich keinen Cent kosten.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Salzburg –Österreich ist vom VW-Abgasbetrug, bei dem Software bei Messungen niedrigere Diesel-Emissionen vorgaukelte, besonders betroffen. Nicht nur die Dieselrate ist mit 57 Prozent in Österreich eine der höchsten Europas, sondern auch der Marktanteil von VW-Marken (34,9 Prozent). So sind auch 363.400 heimische Volkswagen-Fahrzeuge vom kommenden Fahrzeug-Rückruf betroffen, der durch die Manipulationen am Euro-5-Diesel nötig wird. Kein Wunder, dass sich eine Vielzahl der betroffenen Halter schon jetzt die Frage nach dem Kostenersatz für die Aktion stellt.

Der Innsbrucker Rechtsanwalt Martin Wolf zählte bis letzte Woche diesbezüglich schon eine Handvoll Anrufe und hat die Situation für die Kunden nun schadenersatzrechtlich analysiert. Anwalt Wolf im Gespräch mit der TT: „Dies ist kein normaler Rückruf, wo beispielsweise frühzeitig verschlissene Gummiteile oder Airbagfehler ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Hier hat eine Firma bereits ein deliktisches Verhalten zugestanden, deren Kunden Opfer eines Betruges wurden. Somit hat die Firma den Geschädigten in allen Bereichen vollen Schadenersatz zu leisten.“ Umgelegt auf die betroffenen VW-Produkte heißt das, dass der Kunde alle Kosten aus dem Rückruf geltend machen kann. Wolf: „Das beginnt mit den Benzinkosten für die Anfahrt. Dazu steht bei längerer Reparaturdauer ein kostenfreies Leihauto zu. In Einzelfällen kann auch verlorene Arbeitszeit ein ersatzwertes Thema sein!“

Ebenso werde man nach dem Rückruf darauf achten müssen, inwieweit sich die Motoreigenschaften der nun abgasoptimierten Aggregate verändert haben. „Sind die Motoren danach wesentlich weniger spontan oder leistungswillig, macht das VW schadenersatzpflichtig“, so der Rechtsanwalt.

Im Prinzip hat der Autobesitzer derzeit jedoch keine Eile, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Wolf: „Drei Jahre ab Kenntnis des Schadens hat nun jeder Zeit. Auch Mängelfolgeschäden, wie Prozesskosten, wären für den Verursacher (VW) letztlich schadenersatzpflichtig.“

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