Flüchtlinge - EU-Agentur befürchtet „exzessiven“ Freiheitsentzug
Wien (APA) - Die EU-Grundrechteagentur (FRA) befürchtet, dass die EU-Staaten angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen „exzessiv“ auf das ...
Wien (APA) - Die EU-Grundrechteagentur (FRA) befürchtet, dass die EU-Staaten angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen „exzessiv“ auf das Mittel des Freiheitsentzugs setzen werden. Um dies zu verhindern, wirbt die Agentur in einem neuen Bericht für die Anwendung (bereits bestehender) alternativer Maßnahmen wie etwa betreute Einrichtungen, aber auch die elektronische Fußfessel.
Die Agentur habe beobachtet, dass bei der Gefahr eines Untertauchens von Asylbewerbern oft automatisch der Freiheitsentzug angeordnet werde, erläuterte die stellvertretende FRA-Sprecherin Katya Andrusz gegenüber der APA. „Man sollte von diesem Automatismus wegkommen.“ Der Bericht solle das Bewusstsein dafür schärfen, ob es wirklich immer den Freiheitsentzug brauche.
Das Problem könnte sich nämlich noch verschärfen, befürchtet die Agentur. „Im Lichte der bedeutenden Zahl von Asylbewerbern und Migranten, die die EU-Außengrenzen erreichen und sich in andere EU-Mitgliedsstaaten weiterbewegen, besteht die Gefahr, dass der Freiheitsentzug exzessiv und in Fällen, in denen dies nicht erforderlich ist, angewandt wird“, heißt es in dem Bericht.
Dabei gebe es eine Reihe von Alternativen zum Freiheitsentzug, der laut EU-Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention nur als letztes Mittel angewandt werden dürfe. Dazu gehören etwa Meldepflichten, die Entlassung gegen Kaution, die Abgabe von Reisedokumenten, die Anordnung eines konkreten Wohnortes oder das Betreiben von offenen Einrichtungen. Eine Möglichkeit sei auch die elektronische Fußfessel, wiewohl die Experten diese mit Blick auf eine mögliche Stigmatisierung der Asylbewerber eher kritisch sehen.
Da das Papier als Entscheidungshilfe für Behördenvertreter gedacht sei, enthalte es bewusst keine inhaltliche Bewertung der möglichen Alternativen, betont Andrusz. Sinnvoll sei eine Kombination verschiedener Maßnahmen, etwa von traditioneller Sozialarbeit in Verbindung mit der Verpflichtung, dass die Betroffenen an einem bestimmten Ort bleiben.
In dem Bericht werden offene Einrichtungen, die etwa von NGO-Vertretern betreut werden, als „innovative Alternative“ bezeichnet. Es habe sich nämlich gezeigt, dass die Betroffenen negative Asylbescheide eher akzeptierten, wenn zuvor über die individuellen Betreuer ein stärkeres Vertrauen in die Behörden des Gaststaates habe aufgebaut werden können.
Ein wichtiger Punkt sei auch die menschenrechtskonforme Rückführung abgewiesener Asylbewerber, betont Andrusz. Eine Übersicht der Grundrechteagentur zeigt hier Mängel in mehreren Mitgliedsstaaten auf, insbesondere was eine unabhängige Kontrolle der Abschiebungen betrifft.
I N T E R N E T: FRA-Bericht abrufbar unter: http://go.apa.at/FVlvc7PD