A V I S O - „Polls“, Hochrechnungen und Sperrfristen bei Wien-Wahl
Wien (APA) - Die APA - Austria Presse Agentur berichtet bei der Wien-Wahl morgen, Sonntag, in Kooperation mit SORA/ORF kurz vor Wahlschluss ...
Wien (APA) - Die APA - Austria Presse Agentur berichtet bei der Wien-Wahl morgen, Sonntag, in Kooperation mit SORA/ORF kurz vor Wahlschluss über eine aktuelle „Poll of the Polls“. Dafür gilt die strenge Sperrfrist 17.00 Uhr. Die ersten Hochrechnungen der ARGE Wahlen und von SORA werden nach Wahlschluss gegen 18.00 Uhr vorliegen, erste Resultate gegen 18.30 Uhr.
In Wien schließen alle Wahllokale einheitlich um 17.00 Uhr, es kann also keine Teilergebnisse oder Hochrechnungen vor Wahlschluss geben. Bezieher des APA-Basisdienstes erhalten allerdings um ca. 16.30 Uhr eine erste Abschätzung der Trends auf Basis von Umfragen („Poll of the Polls“), die bis zum Wahlschluss um 17.00 Uhr gesperrt ist. Ermittelt wird diese „Poll of the Polls“ vom Meinungsforschungsinstitut SORA im Auftrag des ORF.
Die ersten Hochrechnungen der ARGE Wahlen und von SORA/ORF werden um ca. 18.00 Uhr vorliegen, sie werden in die multimedialen Angebote der APA integriert. Sowohl die ARGE Wahlen als auch SORA beziehen die Briefwahl und sonstige Wahlkarten - die in Wien erst am Montag ausgezählt werden - in alle Hochrechnungen ein. Ergänzend wird es Detail-Auswertungen sowie Wählerstromanalysen geben.
Zu den tatsächlichen Ergebnissen der Gemeinderats/Landtagswahl werden im Rahmen der APA-Basisdienstberichterstattung 26 Ergebnisse - die der 23 Bezirke, der zwei nicht mit den Bezirken identen Wahlkreise sowie das vorläufige Gesamtergebnis - ausgegeben. Auch die 23 Bezirksvertretungs-Resultate plus das vorläufige Gesamtergebnis werden in Tabellenform ausgegeben. Sie werden allerdings erst spät - ab ca. 22.00 Uhr, und das Endergebnis nach Mitternacht - vorliegen.
Meldungen mit Sperrvermerk dürfen vor Ablauf der Sperrfrist nicht veröffentlicht werden, weder im Internet noch über mobile Dienste, Public TV (Screens), via Radio oder Fernsehen bzw. jegliche andere Medienform. Dazu zählt insbesondere auch jede Veröffentlichung über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Dies gilt auch für aus dem AOM via E-Mail oder SMS versendete Meldungen.
Die unbedingte und ausnahmslose Beachtung der Sperrfrist ist in den bestehenden Basisdienstverträgen verbindlich vorgeschrieben. Im Falle der Missachtung durch Bezieher des APA-Basisdienstes behält sich die APA das Recht vor, die betroffenen Kunden vom Bezug der Wahlberichterstattung im Rahmen des APA-Basisdienstes oder anderer tagesaktueller Dienste der APA umgehend zumindest bis Wahlschluss auszuschließen. Weiters wäre die APA in einem solchen Fall gezwungen, entsprechend den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der APA eine Vertragsstrafe geltend zu machen, deren Höhe mit dem dort vorgesehenen Höchstmaß von 50.000 Euro festgelegt ist.
Weitere Details zur Berichterstattung finden sich in diversen AVISI zur Gemeinderats- und den Bezirksvertretungswahlen in Wien.