Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail 1 - Budgetrede
Wien (APA) - Die Budgetrede von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sowie der Generalvergleich zwischen Österreich und Bayern in Sachen...
Wien (APA) - Die Budgetrede von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sowie der Generalvergleich zwischen Österreich und Bayern in Sachen Hypo sind die beiden Top-Themen der kommenden Plenarwoche des Nationalrats. Weiters vorgesehen ist die Fortsetzung des verpflichtenden Kindergartenjahrs. Für den Fall einer Dringlichen Anfrage wären seitens der Opposition zunächst Team Stronach und NEOS am Zug.
Im Folgenden die Plenarwoche im Detail:
MITTWOCH, 14.10. - Beginn 10 Uhr:
1. BUDGETREDE
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hält seine erste Budgetrede. Trotz Kosten der Steuerreform und mancher Unklarheit bei der Gegenfinanzierung will er das strukturelle Nulldefizit (in Höhe von minus 0,54 Prozent des BIP) einhalten. Dazu dienen soll, dass ein Teil der Kosten für die Flüchtlingsbetreuung vermutlich mit Segen der EU herausgerechnet werden darf. Gesamt wird laut Finanzrahmen ein Defizit von 1,8 Prozent des BIP in Aussicht genommen. Die genauen Zahlen zum Budget werden erst unmittelbar vor dem Plenum im Ministerrat genannt.
2. UNIS
Eine Ausweitung der Studieneingangsphase bietet eine Novelle des Universitätsgesetzes. Derzeit gibt es diese nur in Studien ohne Aufnahmeprüfung. Künftig soll sie auf alle wissenschaftlichen Universitäten sowie gemeinsam von Kunst- und wissenschaftlichen Unis angebotene Studien ausgeweitet werden. Ausnahmen gibt es für Medizin, Veterinärmedizin und Psychologie. Die Eingangsphase soll einen Überblick über Inhalt und Ausrichtung des jeweiligen Studiums liefern. Nur wer alle Prüfungen darin besteht, darf weiterstudieren.
Nichts ändert sich bei den Zugangsbeschränkungen. Die derzeit bestehenden für Medizin, Veterinärmedizin, Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft werden bis 2021 verlängert.
Für die Universitätsräte gibt es ab 2018 neue Unvereinbarkeitsregeln sowie Vergütungs-Obergrenzen: Demnach sind künftig nicht mehr nur Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung, Abgeordnete sowie Funktionäre einer politischen Partei bis vier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen, sondern auch ehemalige Rektorats-Mitglieder der jeweiligen Uni. Die Vergütungen können sich die Gremien weiter selbst regeln, allerdings muss das Wissenschaftsministerium eine Obergrenze einziehen.
Schwieriger wird für die Unis das Eingehen von Haftungen bzw. die Aufnahme von Krediten. Überschreiten diese zehn Mio. Euro, müssen sie die Zustimmung des Wissenschaftsministers einholen. Durch Verordnung des Ministers kann - je nach Budget der Uni - die Obergrenze angehoben werden.
Im Personalbereich sieht die Novelle eine Möglichkeit vor, Dozenten, Assistenz- und assoziierte Professoren im Rahmen eines gegenüber einer „normalen“ Berufung vereinfachten Verfahrens in die Professorenkurie überzuleiten.