Flüchtlinge - Merkel schließt höhere Steuern wegen Krise aus

Berlin (APA/Reuters) - Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlingskrise aus. „Wir ...

Berlin (APA/Reuters) - Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlingskrise aus. „Wir können uns freuen, dass wir seit Jahren gut gewirtschaftet haben und unsere Wirtschaftslage zurzeit gut ist“, sagte Merkel in einem im Voraus veröffentlichen Interview mit der „Bild“-Zeitung (Montagausgabe).

Daher gebe es weder einen „Steuer-Soli“ noch Steuererhöhungen, um die Flüchtlingskrise finanziell zu meistern. Auf eine entsprechende Frage dazu antwortete die Kanzlerin den Angaben zufolge: „Ja, definitiv.“

Merkels Sprecher Steffen Seibert hatte bereits am Samstag einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zurückgewiesen, nach dem die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission die Einführung eines Solidaritätszuschlages für Flüchtlinge erwägen.

Merkel kritisierte zugleich aktuelle „Fehlanreize“ bei der finanziellen Unterstützung von Asylbewerbern. „Ich weiß, dass das Taschengeld, das wir Flüchtlingen zahlen, im europäischen Maßstab hoch ist.“ Die Niederlande oder Luxemburg etwa zahlten „deutlich weniger“.

Um „mögliche Fehlanreize“ abzubauen, „wollen wir dazu zurückkehren, in den Erstaufnahmeeinrichtungen wieder überwiegend Sachleistungen zu verteilen und nicht Bargeld auszuzahlen“, betonte Merkel. Das neue Gesetz, das für abgelehnte Asylbewerber nur noch das unabdingbar Notwendige vorsieht, sei „sinnvoll und vertretbar, auch wenn es dagegen wahrscheinlich wieder eine Verfassungsklage geben wird“.

Die geltende Regel, dass die Leistungen für Asylbewerber nahe am Hartz-IV-Satz liegen, erklärte die Kanzlerin mit einem Verweis auf die Gesetzeslage: „Das Bundesverfassungsgericht hat uns in einem Urteil zu realitätsgerecht ermittelten Zahlungen verpflichtet.“ Dieses Urteil müsse die Bundesregierung respektieren. Das neue Gesetz, das „im November in Kraft treten soll“, setze für Flüchtlinge mit nur geringer Bleibeperspektive einen anderen Schwerpunkt.

Zur geplanten Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge versicherte Merkel, kein Beitragszahler brauche „Angst zu haben, dass ihm Flüchtlinge bei den Leistungen etwas wegnehmen“. „Ein Asylbewerber darf in den ersten 15 Monaten grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen behandelt werden. Eine Sanierung der Zähne ist zum Beispiel nicht enthalten.“ Bezahlt würden „die Gesundheitsleistungen der Asylbewerber übrigens nicht von der Krankenkasse, sondern von den Kommunen oder Ländern“, sagte die deutsche Kanzlerin.