EU prüft nach Wahl Aussetzung von Sanktionen gegen Weißrussland
Luxemburg (APA/Reuters/AFP/dpa) - Weißrussland kann nach der Präsidentenwahl vom Sonntag auf eine Aufhebung von EU-Sanktionen hoffen. Im Vor...
Luxemburg (APA/Reuters/AFP/dpa) - Weißrussland kann nach der Präsidentenwahl vom Sonntag auf eine Aufhebung von EU-Sanktionen hoffen. Im Vorfeld der Wahl seien politische Gefangene freigelassen worden und auch Repressalien habe es nicht derart wie früher gegeben, sagte der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier am Montag am Rande eines Treffens mit EU-Amtskollegen in Luxemburg.
Deshalb werde die EU prüfen, „unter welchen Bedingungen, in welchen zeitlichen Fristen auch Sanktionen gegenüber Weißrussland verändert oder aufgehoben werden können“.
Staatschef Alexander Lukaschenko hatte die Präsidentschaftswahl in Weißrussland am Sonntag erneut klar gewonnen. Er erhielt laut Wahlkommission 83,5 Prozent der Stimmen.
Steinmeier bezeichnete das Ergebnis als „nicht überraschend“. Es habe aber „doch Veränderungen“ gegeben, „was die Bedingungen für diese Wahlen angeht“. So seien im Vorfeld politische Gefangene freigelassen worden. Nach bisheriger deutscher Einschätzung habe es „auch nicht Repressalien derart im Umfeld der Wahlen“ gegeben wie bei früheren Urnengängen.
Die Außenminister werden nun in Luxemburg über eine erste Einschätzung der Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beraten. Eine offizielle Entscheidung zu den Sanktionen wird noch nicht erwartet. Sie muss vor Ende Oktober getroffen werden - ohne eine Erneuerung würden die Strafmaßnahmen dann automatisch auslaufen.
Von den Sanktionen wie EU-Einreiseverboten und Kontensperrungen waren zuletzt 175 Einzelpersonen und 14 Organisationen betroffen. Am Freitag war aus EU-Kreisen bekannt geworden, dass die EU die Aussetzung der Sanktionen vorbereitet. Die EU will dabei in zwei Schritten vorgehen, hieß es: Zunächst würden die Sanktionen nochmals um vier Monate bis Ende Februar 2016 verlängert, ihre Anwendung aber ausgesetzt. Die Mitgliedstaaten sollen danach Anfang des Jahres prüfen, ob sie die Strafmaßnahmen komplett aufheben.
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