Deutscher Geheimdienst BND muss Presse nur begrenzt Auskunft geben

Berlin (APA/Reuters) - Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) ist gegenüber Journalisten nur begrenzt auskunftspflichtig. Das hat das Bu...

Berlin (APA/Reuters) - Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) ist gegenüber Journalisten nur begrenzt auskunftspflichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter verwarfen die Beschwerde eines Journalisten, der im November 2010 vom BND Auskunft über die NS-Vergangenheit von Mitarbeitern des Geheimdienstes verlangte.

Als die Antwort des BND auf sich warten ließ, erhob der für die „Bild“-Zeitung arbeitende Reporter eine sogenannte Untätigkeitsklage, die aber vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Die Karlsruher Richter entschieden nun, der Journalist sei dadurch nicht in seinen Grundrechten verletzt worden. Die Landespressegesetze - auf die er sich berief - gewährten Journalisten „nur Zugang zu solchen Informationen, die bei öffentlichen Stellen bereits vorhanden sind“. Die Landespressegesetze beinhalteten keinen Anspruch darauf, dass eine Behörde der Presse Informationen „verschafft“. Der Journalist habe Angaben vom BND verlangt, über die die Behörde damals selbst noch nicht verfügt habe. Die angefragten Informationen sollten vielmehr erst von einer eigens eingesetzten Historikerkommission erarbeitet werden.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht beantwortete nicht die umstrittene Grundsatzfrage, auf welche Rechtsgrundlagen Auskunftsansprüche der Presse gegen Bundesbehörden eigentlich gestützt werden können. Bisher gibt es dazu keine Bundesregelung. Ob diese nötig seien, ließen die Verfassungsrichter offen.