Deutschland beschließt langfristige Konzernhaftung bei Atomausstieg
Berlin (APA/AFP) - Das Bundeskabinett in Deutschland hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die großen Energiekonzerne bei...
Berlin (APA/AFP) - Das Bundeskabinett in Deutschland hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die großen Energiekonzerne beim Atomausstieg langfristig in die Pflicht genommen werden. Es beschloss den Gesetzentwurf zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Das Gesetzentwurf soll etwa verhindern, dass Konzerne ihr Haftungsvermögen verkleinern, indem sie Tochterfirmen gründen. E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sollen dem Gesetzentwurf zufolge für die finanziellen Verpflichtungen der zu ihnen gehörenden Akw-Betreiber haften, bis die Stilllegung und der Rückbau der Akw und die Entsorgung und Endlagerung der Nuklearabfälle abgeschlossen sind. Auch im Falle einer Abspaltung oder Insolvenz eines Akw-Betreibers soll dem Gesetzentwurf zufolge weiter der Mutterkonzern mit seinem gesamten Vermögen haften. Diese Sonderregelung für den Nuklearbereich soll die Risiken für die öffentlichen Haushalte und damit für die Steuerzahler verringern.
Das Kabinett beschloss außerdem die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte am Samstag das Ergebnis eines Stresstests für die Energiekonzerne veröffentlicht, demzufolge die Unternehmen genügend Vermögen für den Kraftwerksrückbau und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle haben.
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