Haftung bis zum Verschluss des Atommüll-Endlagers

Berlin (APA/AFP) - Beim Atomausstieg will die deutsch Regierung die Energiekonzerne solange in die Pflicht nehmen, bis das letzte Atomkraftw...

Berlin (APA/AFP) - Beim Atomausstieg will die deutsch Regierung die Energiekonzerne solange in die Pflicht nehmen, bis das letzte Atomkraftwerk abgebaut und sämtlicher Atommüll im Endlager verschlossen ist.

Dazu brachte das Kabinett am Mittwoch das sogenannte Nachhaftungsgesetz auf den Weg. Es reagierte damit auf Befürchtungen, dass die mit den Folgen der Energiewende kämpfenden Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder wollen.

Wie ist die aktuelle Lage?

Laut Atomgesetz sind die Betreiber von Atomkraftwerken verpflichtet, die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls zu tragen. Diese Kosten müssen die Konzerne, zu denen die Betreiber gehören, in den kommenden Jahrzehnten übernehmen. Die Stromriesen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall haben dafür Rücklagen in Höhe von 38,3 Mrd. Euro gebildet. Allerdings entfallen wegen der Energiewende zunehmend ihre Einnahmen aus dem Geschäft mit der Atomenergie.

Warum wurde ein Nachhaftungsgesetz notwendig?

Die vom Energiekonzern E.ON zwischenzeitlich geplante Abspaltung des Atomgeschäfts hat eine Lücke beim Haftungsrecht offenbart. Denn nach aktueller Gesetzeslage endet nach der Gründung einer Tochterfirma die sogenannte gesamtschuldnerische Nachhaftung nach fünf Jahren. Sollte ein AKW-Betreiber nach einer Abspaltung zahlungsunfähig werden, müsste dann notfalls der Steuerzahler für die Kosten aufkommen.

Im September machte E.ON als Reaktion auf das von der Regierung geplante Haftungsgesetz einen Rückzieher und kündigte an, das Atomgeschäft doch nicht abzuspalten. E.ON-Chef Johannes Teyssen kritisierte die Gesetzesänderung mit den Worten, der Konzern werde damit „dauerhaft und in unbegrenzter Höhe“ in die Pflicht genommen.

Was soll jetzt geändert werden?

Mit dem Gesetz zur Nachhaftung soll eine langfristige Konzernhaftung für die nukleare Entsorgung gewährleistet werden. E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sollen für die finanziellen Verpflichtungen ihrer AKW-Betreiber haften, bis die Stilllegung und der Rückbau der AKW und die Entsorgung und Endlagerung der Nuklearabfälle abgeschlossen sind. Auch im Falle einer Abspaltung oder Insolvenz eines AKW-Betreibers soll weiter der Konzern mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Nachhaftung soll bis zum Verschluss des Endlagers gelten.

Von welchen Zeiträumen geht die Regierung beim Atomausstieg aus?

Der bisherige Zeitraum von fünf Jahren für die gesamtschuldnerische Nachhaftung greife „erheblich zu kurz“, heißt es im Gesetzentwurf. Denn schon der Rückbau eines Atomkraftwerkes dauere in der Regel rund 20 Jahre. Zudem sei damit zu rechnen, dass frühestens 2050 ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wie abgebrannte Brennelemente zur Verfügung stehe. Für die anschließende Einlagerung der Nuklearabfälle und den Verschluss des Endlagers sei mit weiteren Jahrzehnten zu rechnen. „Durch das Gesetz soll deshalb sichergestellt werden, dass bis zum Verschluss des Endlagers eine Nachhaftung aller die Betreibergesellschaften beherrschenden Unternehmen für deren Stilllegungs- und Rückbau- sowie Entsorgungsverpflichtungen besteht“, heißt es im Entwurf.

Was sagen Kritiker zum Gesetzentwurf?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem guten ersten Schritt, mit dem wichtige Fragen geklärt würden. Es bestehe aber weiter die Gefahr, dass die Mutterkonzerne der AKW-Betreiber insolvent werden oder nicht mehr in der Lage seien, die nötigen Summen aufzubringen. Deshalb fordert er die Schaffung eines Fonds, in den die Rückstellungen der Konzerne überführt werden sollen. Auch Greenpeace verlangt einen staatlich verwalteten Entsorgungsfonds, „in den die Atomkonzerne als Abfallverursacher jetzt einzahlen müssen, bevor sie irgendwann pleite sind“.