Prozess um erschlagenen Studenten 2 - „Bin auf dem Weg der Heilung“
Wien (APA) - Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer war von den Schilderungen des Uni-Assistenten zum Tathergang überrascht. Das höre sich „na...
Wien (APA) - Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer war von den Schilderungen des Uni-Assistenten zum Tathergang überrascht. Das höre sich „nach überschießender Notwehr“ an. Bei der psychiatrischen Untersuchung im April hätte der 33-Jährige demgegenüber angegeben, sein Mitbewohner habe sich gemeinsam mit seiner Familie mit der Stasi verbündet und geplant, ihn in den Wahnsinn zu treiben.
Er habe ihm „Ablebenshilfe“ geleistet, zitierte Dantendorfer aus den damaligen Angaben des Akademikers. Der 33-Jährige erklärte seine unterschiedlichen Darstellungen damit, dass ihm erst Dantendorfer das Ausmaß seiner Erkrankung klar gemacht habe: „Das hat mir schon sehr weitergeholfen“. Während er früher Stimmen gehört und sich eingebildet hätte, der Papst spreche zu ihm oder er diskutiere mit Politikern, „bin ich jetzt ein anderer Mensch. Ich leide nicht mehr unter diesen Wahnvorstellungen“.
Diese hatten auch die Eltern des Mannes mitbekommen. Als ihn der Vater vergangene Weihnachten darauf ansprach und ärztliche Hilfe vorschlug, schlug ihm der Sohn eine blutige Nase.
Im Unterschied zu etlichen anderen zurechnungsunfähigen Tätern, die bei Gericht oftmals einen verwirrten, erheblich beeinträchtigten Eindruck hinterlassen, wirkte der 33-Jährige im Grauen Haus abgeklärt, souverän und als wäre er bei glasklarem Bewusstsein. „Wenn Sie mich fragen, ich bin schon sehr, sehr auf dem Weg der Heilung“, führte er selbst das auf Dantendorfers gutachterliche Tätigkeit und die Medikamente zurück, die er seit seiner Festnahme bekommt. Die Frage, wie lange die Krankheit noch andauern werde, beantwortete der 33-Jährige mit „Da vertraue ich auf die Ärzte. Ich habe jetzt schon sehr, sehr lange keine Stimmen mehr gehört“. Früher habe er dagegen „in einer Fabelwelt gelebt“.
Dies ist insofern von Bedeutung, als - sollte der Mann dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend ohne Ausspruch einer Strafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden - der Uni-Assistent zu entlassen ist, sobald er von Experten als ungefährlich eingestuft wird und von ihm keine Straftaten mit schweren Folgen mehr zu erwarten sind. Für eine Einweisung sprach sich Dantendorfer auch am Ende des Beweisverfahrens aus. Eine bedingte Nachsicht dieser Maßnahme sei „vor allem im Hinblick auf das Tötungsdelikt ein zu hohes Risiko“.
Dass die zwangsweise Anhaltung nicht die Zeit übersteigen dürfte, die der 33-Jährige im Gefängnis abzusitzen hätte, wenn er zurechnungsfähig und damit vermutlich als Mörder anzusehen wäre - die Mindeststrafe dafür beträgt zehn Jahre Haft -, ließ der Psychiater deutlich durchblicken: „Es wird sicherlich nicht zehn Jahre stationäre Behandlung brauchen.“ Der Mann habe aufgrund seiner Krankheitseinsicht und der Therapie „eine sehr positive Entwicklung genommen. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass er in so kurzer Zeit eine so deutliche Besserung erfährt“. Abgesehen von „Tendenzen zu Größenfantasien“ und einem „phasenweise Auftauchen von Wahnvorstellungen“ ortete Dantendorfer kein besonderes Gefährdungspotenzial, sofern der Akademiker seine Medikamente nicht absetzt.
Kommentare