Flüchtlinge - Auch Bremen erlaubt Beschlagnahmung von Wohnraum

Bremen (APA/dpa) - Leerstehende Immobilien in der norddeutschen Stadt Bremen können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für Flüchtl...

Bremen (APA/dpa) - Leerstehende Immobilien in der norddeutschen Stadt Bremen können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für Flüchtlinge genutzt werden. Der Landtag hat dazu am Donnerstag ein Gesetz beschlossen. Es soll noch im Oktober in Kraft treten. Damit ist Bremen nach Hamburg das zweite Bundesland, in dem die Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge möglich ist.

Das Gesetz gilt für ungenutzte Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern. Die Eigentümer erhalten eine Entschädigung. Wie auch in Hamburg ist die Maßnahme laut Gesetzestext nicht auf Gewerbe-Immobilien beschränkt. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.