Deutsches Asylpaket - Mehr Abschiebungen und bessere Integration

Berlin (APA/Reuters) - In Deutschland hat die Koalition im Eiltempo ihr Gesetzespaket zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms durch den Deutsc...

Berlin (APA/Reuters) - In Deutschland hat die Koalition im Eiltempo ihr Gesetzespaket zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms durch den Deutschen Bundestag gebracht. Nach einer langen Debatte stimmte am Donnerstag eine breite Mehrheit der Abgeordneten zu. Auch die Annahme im Bundesrats am Freitag gilt als sicher, da die Grünen in mehreren Landesregierungen trotz Bedenken ein Ja angekündigt haben.

Nachfolgend ein Überblick über die geplanten Regelungen:

LEISTUNGEN: In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Bargeldzahlungen wie das Taschengeld durch Sachleistungen ersetzt werden. Wird doch Geld ausgezahlt, soll dies nur noch für maximal einen Monat im Voraus möglich sein. Rechtskräftig abgelehnten und ausreisepflichtigen Personen, die einen Termin zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen, werden die Leistungen gekürzt. Sie erhalten dann bis zur Ausreise oder Abschiebung nur noch das Notwendige, um Ernährung und Unterkunft sowie die Körper- und Gesundheitspflege sicherzustellen. Dies soll alles als Sachleistungen gewährt werden. Die Regelung gilt auch für Personen, die im Zuge eines künftigen Verteilsystems in der EU in einen anderen Mitgliedstaat umgesiedelt wurden.

ABSCHIEBUNGEN: Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, soll schneller abgeschoben werden. Auch sollen Abschiebungen durch die Länder nur noch für drei Monate ausgesetzt werden dürfen. Flüchtlingen, die ihre Ausreise haben verstreichen lassen, wird der Termin der Abschiebung nicht mehr vorher angekündigt, um ein Untertauchen zu verhindern.

UNTERKÜNFTE: Um die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zu beschleunigen, soll das Bauplanungsrecht vorübergehend gelockert werden. Auch werden Abweichungen bei den Vorgaben zu erneuerbaren Energien möglich gemacht. Ergänzend können die Länder Vorschriften lockern, die in ihre Zuständigkeit fallen.

WESTBALKAN-STAATEN: Nach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina werden auch Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Migranten von dort werden schon jetzt zu fast 100 Prozent nicht als schutzwürdig anerkannt. Künftig sollen sie bis zu sechs Monate in den Erstaufnahmezentren bleiben und damit bis zum Ende des Asylverfahrens. Personen aus den sechs Westbalkan-Staaten sollen aber legal einreisen dürfen, wenn sie einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag für Deutschland vorlegen und die Einreise in ihrem Heimatland beantragen.

INTEGRATION: Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Die Integrationskurse werden daher für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Nach drei Monaten dürfen Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeiter eingesetzt werden, wenn es sich um Fachkräfte handelt.

GESUNDHEIT: Die Krankenkassen können in den Ländern verpflichtet werden, die Kosten für die medizinische Behandlung von Flüchtlingen zunächst zu übernehmen. Sie erhalten das Geld später von den Kommunen zurück, auch der Verwaltungsaufwand wird ausgeglichen. In diesem Rahmen kann die Einführung einer Gesundheitskarte auf Länderebene vereinbart werden, was aber flächendeckend erwartet wird. Damit lässt sich vor allem der Verwaltungsaufwand verringern, denn bisher müssen sich Asylbewerber für fast jeden Arztbesuch vom Amt eine Bescheinigung holen.

FINANZ-VERTEILUNG: Die meisten Kosten für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung fallen bei Ländern und Kommunen an. Der Bund will sich daran strukturell, dauerhaft und dynamisch beteiligen. Für das laufende Jahr verdoppelt der Bund seine Hilfe auf zwei Milliarden Euro. Ab 2016 zahlt er den Ländern eine Pauschale von 670 Euro monatlich pro Flüchtling, und zwar von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens. Insgesamt erhalten die Länder für 2016 im Voraus 2,68 Milliarden Euro. Die Summe orientiert sich an 800.000 Flüchtlingen pro Jahr und einer Verfahrensdauer von fünf Monaten. Kommen mehr Menschen oder dauern die Verfahren länger, muss der Bund tiefer in die Tasche greifen, denn am Ende des Jahres gibt es eine „personenscharfe Spitzabrechnung“. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2016 bis 2019 seine Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau um jeweils 500 Millionen Euro. Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger zahlt der Bund 350 Millionen Euro pro Jahr.