Menschenrechtsgericht verwehrt Moskau Abschiebungen nach Syrien

Straßburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland angewiesen, auf die geplante Ausweisung von drei Flüchtlin...

Straßburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland angewiesen, auf die geplante Ausweisung von drei Flüchtlingen nach Syrien zu verzichten. Angesichts des Bürgerkriegs in Syrien würde eine Abschiebung das Leben der 21 bis 28 Jahre alten Männer gefährden, urteilte das Straßburger Gericht am Donnerstag. Auch drohe ihnen menschenunwürdige Behandlung.

Mit einer Ausweisung der Männer würde Moskau gegen das Recht auf Schutz des Lebens und gegen das Folterverbot verstoßen.

Der Gerichtshof für Menschenrechte nahm damit erstmals in einem Urteil zu der Frage Stellung, ob angesichts der aktuellen Lage Ausweisungen nach Syrien rechtmäßig sind. Bei den Klägern handelt es sich um einen staatenlosen Palästinenser und zwei Syrer, die 2013 nach Russland gelangten.

Im April 2014 wurden sie wegen Verstoßes gegen das russische Aufenthaltsrecht festgenommen und in einen Lager für Ausländer inhaftiert. Die Männer beantragten politisches Asyl, die Anträge blieben aber erfolglos. Im Mai vergangenen Jahres ordnete ein Gericht ihre Abschiebung nach Syrien an. Das Verfahren wurde damals jedoch aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Straßburger Gerichts vorläufig ausgesetzt.

In seinem Urteil rügte der Gerichtshof für Menschenrechte die russische Justiz. Diese habe lediglich einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt, ohne die Frage zu prüfen, ob die Asylanträge begründet seien. Die Männer stammten aus Aleppo und Damaskus, wo besonders heftige Kämpfe im Gange seien, heißt es in dem Urteil.

Dies hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt. Sie hätten es versäumt, die zahlreichen internationalen Quellen, etwa die Berichte des Hochkommissariats für Flüchtlinge der UNO, über die Lage in Syrien in ihre Entscheidung einzubeziehen. Zudem habe Russland mit der Inhaftierung der Männer gegen das Grundrecht auf Freiheit verstoßen.

Dem Urteil zufolge befinden sich zwei Männer noch immer in Schubhaft, der dritte ist im Sommer 2014 aus dem Lager geflohen. Der Gerichtshof wies Moskau an, die beiden noch inhaftierten Männer freizulassen. Außerdem erkannte er jedem der Kläger 9000 Euro Schmerzensgeld zu.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht definitiv. Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. Die Urteile des Straßburger Gerichts sind für alle 47 Europaratsländer - zu denen Russland gehört - verbindlich.