Immofinanz - OGH entscheidet über Urteile gegen Petrikovics & Co.

Wien (APA) - In der Causa Immofinanz-Aktienoptionen entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag über die Untreueurteile gegen Ex-I...

Wien (APA) - In der Causa Immofinanz-Aktienoptionen entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag über die Untreueurteile gegen Ex-Immofinanz- und -Constantia-Privatbank-Chef Karl Petrikovics, den damaligen Prokuristen Christian Thornton sowie Ex-Immofinanz-Aufsichtsratschef Helmut Schwager. Bei der öffentlichen Verhandlung des Höchstgerichts geht es auch um die Frage der Sachverständigen.

Die drei Immofinanz-Manager waren im April 2013 wegen Untreue am Wiener Straflandesgericht verurteilt worden. Petrikovics bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe, Schwager viereinhalb Jahre unbedingt und Thornton zwei Jahre bedingt mit dreijähriger Probezeit. Der Prozess drehte sich um Optionen auf Aktien, die ohne Genehmigung des Aufsichtsrats zugeteilt worden waren.

Erstrichterin Claudia Moravec-Loidolt hatte die Schuldsprüche damit begründet, dass die Angeklagten ihre Befugnisse, über fremdes Vermögen zu verfügen wissentlich missbraucht hätten. „Man hat sich Begünstigungen auszahlen lassen in Höhe von 20 Millionen Euro, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben.“ Man habe kein Kapital eingesetzt und sich die Gewinne auszahlen lassen, wobei die oberste Prämisse gewesen sei: „Niemand sollte etwas erfahren.“

Die Verurteilten haben gegen den Gerichtsentscheid Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden eingebracht. Die Staatsanwaltschaft hat ebenso berufen.

Der OGH befasst sich in der öffentlichen Verhandlung ab 9.30 Uhr sowohl mit dem erstinstanzlichen Urteil als auch mit der Verfahrensführung. „Der Senat hat die Aufgabe, auf die vorgebrachten Einwände einzugehen“, sagte OGH-Sprecher und -Senatspräsident Kurt Kirchbacher zur APA.

Einer der Einwände der Verurteilten bezog sich auf den Immofinanz-Gerichtssachverständigen, der zuvor bei den Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft gearbeitet hatte und deshalb von den Anwälten der Verurteilten als befangen angesehen wird.

Beim Erstgericht waren die Angeklagten mit ihrem Antrag auf Ablehnung des Gutachters nicht durchgekommen.

Geht es nach der Generalprokuratur, der staatsanwaltschaftlichen Behörde, die für die Rechtswahrung zuständig ist, hat das Erstgericht alles richtig gemacht. „Aus unserer Sicht haftet den Schuldsprüchen keine Nichtigkeit an. Wir würden keine Verfahrenswiederholung empfehlen und daher auch keine Aufhebung der ergangenen Schuldsprüche“, sagte Generalanwalt Martin Ulrich zur APA.

Auch in der Sachverständigenfrage „sehen wir keinen Verfahrensfehler“, so Ulrich. „Es reicht nicht aus, bloß zu behaupten, dass der Sachverständige unter der Leitung der Staatsanwaltschaft schon im Ermittlungsverfahren tätig geworden ist. Es müssen darüber hinaus noch weitere Umstände hinzukommen, die auf eine solche Befangenheit schließen lassen.“ Das sei im Immofinanz-Verfahren nicht der Fall gewesen.

Die Generalprokuratur bezieht sich in ihrer „Croquis“ („Skizze“) genannten Stellungnahme auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der während des Immofinanz-Verfahrens vom OGH angerufen wurde und einen entsprechenden Paragrafen in der Strafprozessordnung (StPO) gekippt hat. Der Passus, wonach Sachverständige nicht nur mit der Begründung abgelehnt werden können, dass sie für die Staatsanwaltschaft gearbeitet haben, wurde als verfassungswidrig eingestuft. Dem VfGH zufolge war mit der alten Regelung das „Gebot der Waffengleichheit“ nicht gegeben.

Jedoch, schränkte der VfGH gleichzeitig ein, müsse das Gericht eine allfällige Befangenheit im Einzelfall anhand von Bestimmungen in der Strafprozessordnung beurteilen. Es gehe dabei um Gründe, „die geeignet sind, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Sachverständigen in Zweifel zu ziehen“, wie es im VfGH-Erkenntnis (G 180/2014-30, G 216/2014-25, G 232/2014-27, G 42/2015-4, G 77/2015-5) heißt.

Die Stellungnahme der Generalprokuratur ist ein nicht bindender Vorschlag für die Erledigung des Falls durch den OGH. In vielen, aber nicht in allen Fällen folgt der Oberste Gerichtshof der Prokuratur.

Am Dienstag wird höchstwahrscheinlich bereits ein Urteil fallen. Theoretisch könnte der OGH das Urteil bestätigen, in Teilen abändern oder es aufheben. In letzterem Fall würde das ganze an die erste Instanz zurückgehen, der Prozess müsste also wiederholt werden.

Laut „Standard“ hat der OGH zuletzt noch von den Rechtsvertretern der Verurteilen Unterlagen eingeholt, die eine Konkretisierung des Befangenheitsvorwurfs unterstreichen könnten.

~ ISIN AT0000809058 WEB http://www.immofinanz.com

http://www.ogh.gv.at/ ~ APA015 2015-10-18/05:01