Justiz und Kriminalität

Messer-Attacke in Polizeiinspektion: Kärntner vor Gericht

Symbolfoto.
© TT/Parigger

Der 23-Jährige wollte dem Ex-Freund seiner Schwester eine Abreibung verpassen und stach ausgerechnet auf einer Polizeiinspektion zu.

Klagenfurt – Wegen versuchten Mordes hat sich am Montag ein 23-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann hatte im November 2014 den ehemaligen Lebensgefährten seiner Schwester auf einer Polizeiinspektion mit einem Messer attackiert. Der Angeklagte bestritt, dass er seinen Kontrahenten töten wollte - er habe ihm lediglich eine Abreibung verpassen wollen.

Wollte Lektion erteilen

Am Tag der Tat war der bis dahin unbescholtene Angeklagte auf einer Polizeiinspektion im Bezirk Klagenfurt-Land als Zeuge einvernommen worden. Seine Schwester hatte ihren ehemaligen Lebensgefährten angezeigt - zwischen den beiden war ein Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn im Gange.

Nach seiner Einvernahme hatte der Täter das Auto seines Kontrahenten vor der Polizeiinspektion gesehen, woraufhin er zwölf Kilometer weit nach Hause fuhr, von dort ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser holte und wieder zur Polizei zurückkehrte. „Er stürmte ins Gebäude und stach auf sein Opfer ein - hätte der Mann den Stich nicht mit der Hand abgewehrt, wäre das Messer gegen den Hals des Opfers gegangen“, sagte Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse. Ein Polizist überwältigte den Mann.

Der Verteidiger verwies auf das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Täter und seinem späteren Opfer - dieses sei erst Tage vor der Tat gekippt. Der ehemalige Lebensgefährte der Schwester habe deren ganze Familie mit Anzeigen eingedeckt - daraufhin habe der Angeklagte die „kindlich naive Idee“ gehabt, dem Mann eine Lektion zu erteilen.

„Wenn er ihn töten wollte, dann hätte er ihm später aufgelauert, aber er hat sich die Polizeiinspektion ausgesucht“, so der Verteidiger, der auch auf die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit seines Mandanten verwies. Der Angeklagte habe sich gedacht, dass hier niemandem ernsthaft etwas passieren könnte.

„Ich bringe dich um“, hatte der Angeklagte bei der Tat geschrien. „Das hätte ich nicht sagen sollen, es war aus der Wut heraus“, sagte der Angeklagte bei seiner Vernehmung durch Richter Manfred Herrnhofer, der dem Geschworenengericht vorsaß. Er habe sein Opfer weder am Hals noch am Brustkorb treffen wollen, sondern am Arm oder am Bein.

Der Prozess wurde am Montagvormittag mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. (APA)

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