Mutter erstochen: Mordprozess am Freitag in Korneuburg
Korneuburg/Strasshof (APA) - Wegen Mordes an seiner Mutter muss sich ein 23-Jähriger am Freitag vor einem Geschworenensenat in Korneuburg ve...
Korneuburg/Strasshof (APA) - Wegen Mordes an seiner Mutter muss sich ein 23-Jähriger am Freitag vor einem Geschworenensenat in Korneuburg verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, die 43-Jährige im September 2014 in der gemeinsamen Wohnung in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) erstochen zu haben. Nach der Tat setzte sich der Verdächtige in die USA ab, wo er Mitte Oktober festgenommen wurde.
Der Frau, die Ende August das letzte Mal gesehen worden war, waren zahlreiche Stichwunden in den Nacken zugefügt worden. Das Opfer wurde erst am 18. September entdeckt, nachdem Angehörige die Polizei verständigt hatten. Als Beamte die Wohnung in dem Mehrparteienhaus öffneten, schlug ihnen Verwesungsgeruch entgegen. Die in Folien gewickelte Leiche war in der Bettzeuglade einer Couch versteckt.
In den Räumen fanden sich weder Kleidung noch persönliche Gegenstände des jungen Mannes. Es wurde erhoben, dass er sein Bankkonto am 8. September aufgelöst hatte und Richtung USA geflogen war. Seit dem selben Tag war auch der auf die Mutter angemeldete Pkw am Gelände des Flughafens Wien in Schwechat geparkt.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erließ einen internationalen Haftbefehl. Die Kriminalisten ermittelten die Fluchtroute bis in den US-Staat Oregon, wo dann Mitte Oktober in einem Hostel in Portland die Handschellen klickten. Vier Wochen später wurde der Verdächtige nach Österreich überstellt und in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert, wo er nach längerem Schweigen im Jänner 2015 gestand, die 43-Jährige getötet zu haben.
Laut Ermittlern hatten die Akademikerin und ihr Sohn - beide beschäftigungslos - sehr zurückgezogen gelebt. Medien berichteten von einem gestörten Verhältnis zueinander, ehe ein Streit am 1. September eskaliert sei. Dem „Kurier“ zufolge soll der 23-Jährige bereits im August im Internet recherchiert haben, wie man sein Aussehen ändert oder eine andere Identität annimmt. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestiere dem gescheiterten Studenten eine „schizoide Persönlichkeitsstörung“, wenngleich er zurechnungsfähig sei.