Innenpolitik

Länderbudgets werden nach 41 Jahren vergleichbar

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) schreibt Form und Gliederung der Länderbudgets vor.
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Finanzminister Schelling erließ verpflichtende Verordnung. Bundesländer planen eigene Vereinbarung zur Absicherung.

Wien –Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) gibt sich betont zuversichtlich. Im Bundesgesetzblatt ist mit gestrigem Datum seine neue „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung“ veröffentlicht worden. Nach 41 Jahren Verhandlungen werde damit sichergestellt, dass die Budgets der Bundesländer und Gemeinden untereinander vergleichbar werden. Gültig ist die Verordnung mit dem Finanzjahr 2019. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern bekommen ein Jahr Schonfrist. Schelling sieht die neuen Regeln als Basis für die Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich, die im kommenden Jahr starten sollen.

Die Verordnung gibt vor, wie die Gebietskörperschaften ihre Voranschläge und Abrechnungen zu erstellen haben. Vor allem aber werden einheitliche Standards für den Umgang mit ausgegliederten Gesellschaften und Haftungen vorgeschrieben.

Die Regeln lehnen sich an das neue Haushaltsrecht des Bundes an. Dieses ist vom alten Verwaltungsgrundsatz abgegangen, dass die wesentliche Frage darin besteht, wie viel Geld für verschiedene Bereiche zur Verfügung steht. Stattdessen rückt der Output, das Ergebnis des Verwaltungshandelns, in den Vordergrund. Neu ist auch eine Bilanz, die das Vermögen der einzelnen Gebietskörperschaften darstellt. Der Bund hat die Bilanz bereits erstellt, Länder und Gemeinden sollen mit Stichtag 1. Jänner 2019 folgen.

Umstritten war, ob für die einheitlichen Regeln eine Verfassungsänderung nötig wäre. Die Länder winkten ab. Auch Schelling hält eine Verordnung nun für ausreichend.

Die Länder wollen ihrerseits nun eine Vereinbarung beschließen, mit der sie sich gegenseitig auf die neuen Regeln verpflichten. Sie wollen sich damit gegen einseitige Änderungen seitens des Bundes absichern. (sabl)