Kinderfotos auf Facebook und Co. als tickende Zeitbombe
Juristen und die Polizei mahnen, beim Posten von Kinderbildern auf Facebook und Co äußerst zurückhaltend zu sein. Die Fotos könnten Jahre später dem Nachwuchs massiv schaden.
Innsbruck –Höflich, aber doch äußerst resolut liest sich der Appell des nordrhein-westfälischen Polizisten Tino Schäfer, der vergangene Woche zum Facebook-Hit wurde. „Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co zu posten. Danke!“, lautete die Botschaft der Exekutive in der Stadt Hagen auf ihrer Facebook-Seite.
Selbst vor dem Einstellen von seriösen Bildern warnte der Hagener. Die Eltern könnten später Ärger mit dem Nachwuchs bekommen, wenn sie nach Jahren noch Kinderbilder von sich im Netz fänden. „Vielleicht finden Sie die Fotos heute süß, Ihrem Kind sind sie in ein paar Jahren aber endlos peinlich“, warnt Schäfer. Er stößt beim beruflichen und privaten Surfen immer wieder auf Eltern, die vor lauter Niedlichkeit ihrer Kleinen alle Warnungen außer Acht lassen.
Inzwischen verbreitete sich seine Mahnung rund 260.000 Mal im Netz und löste eine breite Diskussion unter den Nutzern aus – zumeist fand sie Zustimmung. Von den Kollegen erhielt Schäfer bislang ausschließlich Applaus. So wird auch in Tirol die Aktion begrüßt. „So ein Aufruf ist grundsätzlich vernünftig. Denn was einmal im Internet landet, ist nicht mehr wegzubringen“, sagt der Strafrechtler Andreas Scheil von der Universität Innsbruck. Interneteinträge könnten Jahre später noch Erwachsene in große Schwierigkeiten bringen, berichtet er.
Zwar sei ein Nacktbild in der Badewanne rechtlich gesehen noch nicht kinderpornographisch. Dazu müssten ganz bestimmte Körperzonen reißerisch in Szene gesetzt oder der Erregung dienend dargestellt sein. Problematisch seien sie aber auf jeden Fall, weil sie von Pädophilie-Plattformen sehr wohl missbraucht werden könnten, weil sie frei zugänglich sind.
Grundsätzlich könne man den Eltern das Verbreiten von Fotos ihrer Kinder nicht verbieten, sagt Scheil, denn: „Verantwortungslosigkeit ist keine rechtliche Kategorie.“ Aber die Eltern hätten sehr wohl eine Fürsorgepflicht.
Darauf weist auch der Familienrechtsexperte Michael Ganner von der Uni hin. „Eltern sind verpflichtet, für das Wohl des Kindes zu sorgen“, betont er. Wenn nun aber Fotos mittel- oder langfristig Schaden für das Kind bedeuten, handelten die Eltern letztlich rechtswidrig. Im Grund könnten die Kinder dann sogar Schadenersatz einklagen, meint Ganner. Auf jeden Fall aber sollten sich Eltern mehr Gedanken über den Umgang mit Fotos ihres Nachwuchses machen und mehr Sorgfalt walten lassen.
Auch bei der Landespolizeidirektion rät man zu äußerster Vorsicht beim Posten und Hochladen auf Facebook. Allerdings nicht nur, was Kinderfotos betrifft. „Man sollte generell vorsichtig sein“, betont Polizeipressesprecher Stefan Eder. So müsse man sich etwa mit den Sicherheitseinstellungen vertraut machen und schauen, dass die passen. Und von Strand- oder Wanderfotos, die man direkt aus dem Urlaub poste, rät Eder grundsätzlich ab. Sie seien eine Einladung für jeden Einbrecher. (sta)