15 Monate Haft nach Messerattacke in Kärntner Polizeiinspektion
Klagenfurt (APA) - Ein 23-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 15 Monat...
Klagenfurt (APA) - Ein 23-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft, davon zehn Monate bedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte vor etwa einem Jahr den ehemaligen Lebensgefährten seiner Schwester in einer Polizeiinspektion im Bezirk Klagenfurt-Land mit einem Messer attackiert.
Das Geschworenengericht unter Vorsitz von Manfred Herrnhofer sah im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine Tötungsabsicht gegeben - die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Wie Herrnhofer in seiner Urteilsbegründung sagte, habe man keinen erschwerenden Tatbestand, aber eine Reihe von Milderungsgründen erkannt. So führte er den ordentlichen Lebenswandel und das Tatsachengeständnis des Angeklagten ins Treffen. Die fünf Monate unbedingte Haft hat der Angeklagte bereits abgesessen. Der Verteidiger des 23-Jährigen meldete Rechtsmittelverzicht an, Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Die Tat hatte sich im November des Vorjahres ereignet. Der bis dahin unbescholtene Mann war auf einer Polizeiinspektion im Bezirk Klagenfurt-Land zu einer Befragung geladen. Seine Schwester hatte ihren ehemaligen Lebensgefährten angezeigt, zwischen ihnen war ein Streit um das Sorgerecht um den dreijährigen Sohn im Gange. Als der 23-Jährige die Inspektion verließ, sah er das vor dem Gebäude geparkte Auto des Ex-Freundes seiner Schwester, der gerade einvernommen wurde.
Daraufhin fuhr er zwölf Kilometer weit zu sich nach Hause, steckte ein 20 Zentimeterlanges Messer ein und kehrte zur Polizeiinspektion zurück. Nachdem ihm dort die Tür geöffnet wurde, stürmte er in Richtung des Vernehmungszimmers, in dem sein Opfer und zwei Polizisten saßen. Der Angeklagte zog das Messer und stach auf sein Opfer ein - der Mann konnte den Stich mit dem linken Arm abwehren, wodurch er eine Schnittverletzung an der Hand erlitt. Einer der Polizisten im Raum entwand dem Täter das Messer und fixierte den Tobenden am Boden, woraufhin dieser sich schlagartig beruhigte.
Der Angeklagte bestritt stets, dass er versucht habe, seinen Kontrahenten zu töten. Er sei wütend gewesen, weil der ehemalige Lebensgefährte seiner Schwester die gesamte Familie mit Anzeigen eingedeckt hätte. „Ich wollte ihn erschrecken, ihm Angst machen“, sagte der Angeklagte über sein Vorhaben. Allerdings hatte er während der Messerattacke geschrien, dass er ihn umbringen werde. Der Verteidiger betonte, dass der 23-Jährige die Polizeiinspektion bewusst als Tatort ausgesucht habe - sein Mandant habe gewusst, dass dort nicht viel passieren könne. „Wenn er ihn töten wollte, dann hätte er ihm woanders aufgelauert“, so der Verteidiger.
Frimmel-Hesse hatte hingegen den Tötungsvorsatz als gegeben angesehen: „Der Angeklagte war in der Lage, das Unrecht der Tat zu erkennen.“ Nicht einmal seine Mutter, die er vor der Polizeiinspektion traf, habe den Mann stoppen können. Während der 15 Minuten dauernden Fahrt zur Polizei habe er Zeit gehabt, darüber nachzudenken, sagte auch ein Sachverständiger, der den geistig leicht beeinträchtigten Angeklagten untersucht hatte. Zur Tatzeit sei aber eine Dispositionseinschränkung gegeben gewesen.