Soziale Dienstleister fordern „soziale Brille“ bei neuem Vergaberecht

Wien (APA) - Die Sozialen Dienstleister fordern, dass soziale Kriterien bei der Umsetzung des neuen Vergaberechts berücksichtigt werden und ...

Wien (APA) - Die Sozialen Dienstleister fordern, dass soziale Kriterien bei der Umsetzung des neuen Vergaberechts berücksichtigt werden und nach dem Best- statt Billigbieterprinzip vorgegangen wird. Der Gesetzgeber habe bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Möglichkeit, sozialpolitische Anliegen zu stärken, hieß es bei einer Pressekonferenz von vier Dachverbänden Sozialer Dienstleister am Dienstag.

Die Novelle des Vergaberechts muss laut EU-Richtlinie bis April 2016 in Österreich umgesetzt werden. Im Sommer wurde bereits ein Teil vom Ministerrat beschlossen, in den nächsten Wochen werden weitere Teile verhandelt, sagte Walter Marschitz von der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ). „Der Gesetzgeber muss beim Vergaberecht die soziale Brille aufsetzen“, so Marschitz.

Etwa 6.600 Unternehmen und Organisationen werden in Österreich dem sozialen Dienstleistungssektor zugeordnet. Dazu gehören unter anderem die Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenarbeit, Gesundheits- und Rettungsdienste sowie arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen.

„Soziale Dienstleister ticken anders als andere Unternehmen“, sagte Markus Neuherz, Geschäftsführer des Dachverbands berufliche Integration Austria (dabei-austria). Es müsse daher weiterhin möglich sein, gewisse soziale Dienstleistungen aus dem Vergaberecht herauszunehmen und stattdessen etwa durch Förderverträge zu organisieren. Nicht alles könne in der Auftragsvergabe dargestellt werden, etwa neue Ansätze zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. „Wenn man alle sozialen Dienstleistungen dem Vergaberecht unterwirft, dann verhindert man Innovation“, sagte Neuherz.

Marschitz plädierte für die Erstellung einer Liste von Kriterien wie Regionalität, Barrierefreiheit oder Versorgungssicherheit für die Vergabe sozialer Dienstleistungen. Auch das Gemeinnützigkeitsprinzip, also dass Gewinne wieder in die Aufgabenerfüllung zurückfließen, müsse in der Vergabe von sozialen Dienstleistungen umgesetzt werden, meinte Gerry Foitik vom Roten Kreuz.

Die Förderung von Social-Profit-Unternehmen im Zuge des Vergaberechts sei ein Weg, um der Arbeitslosigkeit in Österreich entgegenzuwirken, sagte Manuela Vollmann vom Bundesdachverband für Soziale Unternehmen (bdv austria). „Unternehmen, die mehr als 30 Prozent benachteiligte Personen beschäftigen, sollen eine Bevorzugung erhalten“, forderte sie.