17-Jähriger in Krems wegen Brandstiftung verurteilt
Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt fasste ein 17-jähriger Brandstifter in Krems aus. Er hatte sich zu mehreren Brandstiftungen schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Krems, Zwettl – Wegen Brandstiftung ist ein 17-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Krems zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Er hatte sich schuldig bekannt, im Frühjahr und Sommer fünf Mal Feuer gelegt zu haben. Neben drei Fluren zündete er auch zwei Wirtschaftsgebäude an, wodurch hoher Schaden entstand und zudem drei Bewohner Rauchgasvergiftungen erlitten.
Weiters wird dem Jugendlichen, der seit Mitte August in U-Haft war, während der Probezeit ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Darüber hinaus erhielt er die gerichtliche Weisung, sich psychotherapeutisch behandeln zu lassen, und er muss den privatbeteiligten Versicherungen insgesamt über 420.000 Euro zahlen. Diese Summen wurden den Geschädigten bereits ausgezahlt, laut Anklage belief sich der Gesamtschaden auf rund 900.000 Euro.
Verteidiger und Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil des Schöffensenats ist damit nicht rechtskräftig.
Seit zwei Jahren sei er bei der Feuerwehr gewesen, erzählte der Angeklagte. „Der Reiz war immer der Löschangriff“, brachte der Richter die Motivation für die Brandlegungen auf den Punkt, verwies allerdings darauf, dass der 17-Jährige bereits als Kind „gezündelt“ und dabei einmal einen Feuerwehreinsatz verursacht hatte.
Erst im Nachhinein habe er überlegt, wer den Schaden bezahlen würde, räumte der Bursch ein. Auch habe er vorher nicht darüber nachgedacht, dass er durch seine Taten Personen gefährden könnte. Bewusst sei ihm schon gewesen, dass es in diesem heißen Sommer extrem trocken war, weshalb sich die Flurbrände groß ausdehnen hätten können.
Erste Brandstiftung war Versuch
Die erste Brandstiftung – am 11. Mai – wurde vom Gericht nur als Versuch gewertet. Dabei gerieten fünf Föhren in einem Wald in Brand. Selbst im Löscheinsatz war der Jugendliche dann erst bei den Gebäudebränden dabei - „richtig ‚große, tolle‘ Brände. Warum war Ihnen das nicht genug?“, spielte der Richter darauf an, dass danach noch ein Reisighaufen am Waldrand und ein Stoppelfeld in Flammen aufgingen. „Keine Ahnung“, antwortete der Angeklagte zerknirscht.
Am 24. Mai zündete er einen an ein bewohntes Haus angebauten Schuppen an, in dem neben landwirtschaftlichen Geräten u.a. der Pkw des Besitzers zerstört wurde. 135 Feuerwehrleute standen im Einsatz. Schaden laut Anklage: 235.000 Euro.
Kurz darauf, am 3. Juni, legte er in einem anderen Ort unter Verwendung von Benzin im Wirtschaftstrakt eines weiteren Anwesens Feuer. Ein Nachbar wurde durch seinen Hund geweckt, bemerkte den Brand und alarmierte die Bewohner, die sich daraufhin ins Freie retteten. Eine Frau und ihre zwei Kinder im Teenageralter mussten wegen Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Tochter, die danach zwei Monate lang an Tinnitus litt, war eine Bekannte des Burschen - er hatte sie am Tag vor der Brandstiftung besucht. 176 Feuerwehrleute bekämpften die Flammen, der Schaden wurde in der Anklage mit weit über 600.000 Euro beziffert.
Die Staatsanwältin führte die wiederholte Tatbegehung und auch die für die Feuerwehrleute bestehende Gefahr bei den Löscharbeiten ins Treffen. Sein Mandant beschönige nichts, betonte der Verteidiger, relativierte aber das Ausmaß der Flurbrände, von denen einer schließlich nur als Versuch gewertet wurde.
Dem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Beschuldigte zurechnungsfähig. Es liege auch keine geistig-seelische Abartigkeit bzw. kein Hinweis auf eine psychiatrische Erkrankung im Sinne der – laut dem Sachverständigen heute abgelehnten, weil veralteten – Diagnose Pyromanie vor. Allerdings sei aufgrund der wiederholten Taten eine psychotherapeutische Behandlung wichtig. (APA)