Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll abgeschafft werden

Berlin (APA/dpa) - Das erst vor wenigen Jahren eingeführte und umstrittene Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll in Deutschland wieder abg...

Berlin (APA/dpa) - Das erst vor wenigen Jahren eingeführte und umstrittene Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll in Deutschland wieder abgeschafft werden. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine „Geeignetheitserklärung“ vorlegen, wie aus einem Referentenentwurf des deutschen Finanzministeriums hervorgeht.

Diese Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlung soll vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts „die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde“. Sie muss Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden.

Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz werden EU-Richtlinien (Mifid II) in deutsches Recht umgesetzt. Die geplante Abschaffung der Beratungsprotokolle wird in dem Entwurf begründet mit den „nunmehr europaweit einheitlichen Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten“, die Protokolle überflüssig machten.

Die Kreditwirtschaft kritisiert das 2010 eingeführte Beratungsprotokoll seit langem als bürokratisch, ohne dass Verbraucher bei Wertpapiergeschäften davon einen größeren Nutzen hätten. Es soll vor Fehlberatungen schützen.

Auch Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, die „Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen“ im Finanzbereich regelmäßig zu überprüfen.