Galgenfrist bei Kassenpflicht
Wien – Bei der umstrittenen Registrierkassenpflicht sollen die Betriebe für die Umsetzung nun eine Galgenfrist von bis zu sechs Monaten erha...
Wien –Bei der umstrittenen Registrierkassenpflicht sollen die Betriebe für die Umsetzung nun eine Galgenfrist von bis zu sechs Monaten erhalten, heißt es von Seiten des Finanzministeriums. In den ersten drei Monaten des Jahres 2016 (bis 31. März) soll beim Umrüsten auf die Registrierkassen Straffreiheit gewährt werden. In einem zweiten Schritt bis 30. Juni 2016 müsse der betroffene Betrieb eine „nachvollziehbare Begründung“ liefern, warum die Umstellung noch nicht erfolgt sei – etwa bei einem Lieferengpass. Wird eine Begründung vorgelegt, sei keine Strafe vorgesehen, erklärte das Büro von Finanzminister Hans Jörg Schelling. Eine entsprechende Verordnung solle in zwei Wochen vorliegen.
Mit Einbußen bei den geplanten Einnahmen in der Höhe von 900 Mio. Euro durch die Verordnung rechnet Schelling jedoch nicht. Er rechne „selbstverständlich“ mit den kalkulierten Einnahmen, denn die Frist für die Einführung werde nicht verändert und bleibe bei 1. Jänner 2016, so Schelling zu Journalisten.
Mit der Registrierkassenpflicht werden Unternehmen zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und eines Barumsatzes von 7500 Euro verpflichtet. (APA, TT)