45-Jähriger erstach Hausmeister: Prozess in Innsbruck vertagt
Im November erstach ein Reichenauer seinen Hausmeister. Heute musste sich der 45-Jährige wegen Mordes und Brandstiftung vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Der Prozess wurde vertagt, ein Urteil wird nächsten Mittwoch erwartet.
Innsbruck – Im November 2014 hatte ein Bewohner eines Reichenauer Wohnhauses den Hausmeister im Streit mit 13 Messerstichen getötet. Daraufhin legte der 45-Jährige in der Wohnung einen Brand und warf noch schnell Schmuck aus dem Wohnungsfenster. Der Tatverdächtige muss sich deshalb heute vor dem Landesgericht in Innsbruck verantworten. Der Angeklagte bekannte sich vor Richter Andreas Mair schuldig.
Der 45-Jährige war am 14. November 2014 als Letzter mit dem 63-Jährigen zusammen gesehen worden. In der folgenden Nacht war der Tiroler in einer Pizzeria nahe dem Wohnhaus festgenommen worden. Zuvor hatten Feuerwehrmänner bei einem Wohnungsbrand die Leiche des 63-jährigen Pensionisten in der Küche entdeckt. Der Tote hatte mehrere Schnitt- und Stichverletzungen im Halsbereich.
Gleich darauf legte der tablettensüchtige Alkoholiker zur Tatbegehung ein Geständnis ab. Es sei zu einem Streit und dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Dabei habe er ein Messer genommen und mehrfach auf sein Opfer im Bereich des Halses eingestochen.
Ein Geschworenengericht soll über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes entscheiden. Verteidiger Markus Abwerzger zeichnete in seinem Eröffnungsplädoyer ein Bild eines schwer alkohol- und tablettenabhängigen Mannes. „Zum Tatzeitpunkt war mein Mandant schwer alkoholisiert“, sagte Abwerzger. Außerdem habe er vor der Tat sehr viele Tabletten eingenommen.
Unter Tränen schilderte der Beschuldigte am Mittwoch den Tathergang. Er habe seinen Nachbar besucht, um mit ihm über einen Brand in der Tiefgarage, der wenige Tage zuvor gelegt worden war, zu reden. „Ich weiß nicht mehr, warum ich zugestochen habe“, meinte der Angeklagte. Auch daran, dass er zwei Messer verwendet habe und insgesamt 13-mal zustach, könne er sich nicht mehr erinnern.
Als er den leblosen Körper seines Nachbars gesehen habe, sei er jedoch in Panik geraten und habe versucht, die Spuren zu verwischen, und deswegen ein Feuer gelegt. „Ich wollte aber nicht, dass ein großer Brand entsteht, meine Familie wohnt ja im selben Haus“, beteuerte der 45-Jährige. Nach der Tat habe er vergessen oder verdrängt, was geschehen war.
Opfer starb an Blutverlust
Der 63-jährige Pensionist starb laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten an einem erheblichen Blutverlust. Den Brand, den der 45-Jährige nach der Tat entfacht haben soll, habe das Opfer nicht mehr erlebt. „Im Körper des Mannes konnte kein Kohlenmonoxid festgestellt werden, dies bedeutet, dass der Brand erst nach Todeseintritt gelegt wurde“, meinte der Mediziner. Außerdem habe es keinerlei Hinweise auf mögliche Kampfhandlungen gegeben.
Eine toxikologische Untersuchung des Angeklagten ergab, dass der 45-Jährige zum Tatzeitpunkt rund 1,7 Promille Alkohol im Blut gehabt haben dürfte. Außerdem habe im Blut des Beschuldigten eine sehr hohe Konzentration an Benzodiazepinen (Anm. Wirkstoff in Schlaf- und Beruhigungsmitteln) nachgewiesen werden können, erklärte die Gutachterin.
Psychiater: Angeklagter teilweise unzurechnungsfähig
Mittwochnachmittag erläuterte der bekannte Psychiater Reinhard Haller sein Gutachten über den Angeklagten. Demnach attestierte Haller dem Täter eine schwere Kindheit und einen Mix an Einschränkungen seiner Zurechnungsfähigkeit. So sei der Mix aus Alkohol und Tabletteneinnahme, die persönlich frustrierende Situation und der psychische Allgemeinzustand dem Täter mildernd auf seine Zurechnungsfähigkeit anzurechnen. Haller diagnostizierte somit eine höhergradige Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit des 45-Jährigen zum Tatzeitpunkt. Ansonsten geht Haller jedoch klar von Zurechnungsähigkeit aus. Zudem beurteilte Haller die Zukunftsprognose für den Innsbrucker als klar negativ. Laut Haller seien in der Situation des Täters auch in Zukunft schwere Taten zu befürchten.
Der Prozess wurde heute vertagt. Das Urteil über die bereits zugestandene Bluttat ergeht nächsten Mittwoch. (TT, TT.com)