Testamentsfälscher-Prozess: Strafmaß von 32 Monate bestätigt

Linz/Salzburg/Feldkirch (APA) - Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Strafhöhe für die suspendierte Vizepräsidentin des Land...

Linz/Salzburg/Feldkirch (APA) - Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Strafhöhe für die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz, bestätigt. Das Landesgericht Salzburg hatte die Juristin im Juli 2014 u.a. wegen Amtsmissbrauchs zu 32 Monaten Haft, zehn davon unbedingt, verurteilt. Mit dem OLG-Spruch ist der Prozess um die Dornbirner Testamentsfälscher-Affäre endgültig beendet.

Ratz ist bereits rechtskräftig dafür verurteilt worden, im Jahre 2005 am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben, das ihre Mutter und ihre Tante begünstigt haben soll, was sie jedoch bestritt. Es ging dabei um einen Vermögenswert von 540.000 Euro. Das Urteil des Landesgerichts Salzburg voriges Jahr erging wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schuldspruch am 22. September dieses Jahres auch bestätigt, die Bemessung der Strafhöhe und der privatrechtlichen Ansprüche aber an das OLG Linz abgegeben.

Dort wurde vor einem Dreier-Senat Dienstagnachmittag verhandelt. Ratz selber war nicht der Landung vor Gericht gefolgt, aus attestierten gesundheitlichen Gründen entschuldigte sie ihr Anwalt. Er plädierte aufgrund einer „übertrieben langen Verfahrensdauer“ von insgesamt fünfeinhalb Jahren sowie einer „medialen Hetze“, der sich seine Mandantin ausgesetzt sehe, auf drastische Strafmilderung. Die Oberstaatsanwaltschaft hingegen wollte wegen „generalpräventiver Aspekte“ keine Nachsicht. Die „selbstreinigende Kraft der Jusitz“ müsse funktionieren.

Das OLG kam letztendlich zu dem Schluss, dass es an dem Salzburger Urteil „nichts Gewichtiges zu korrigieren“ gebe und sah daher keine Veranlassung am Strafausmaß etwas zu ändern. Schon 2014 sei die lange Verfahrensdauer als Milderungsgrund berücksichtigt worden. Statt 36 erhielt die Angeklagte daher nur besagte 32 Monate.

Weiters erkannte der Linzer Richtersenat auch die bereits gewährten Ansprüche der Privatbeteiligten, sprich der geprellten Erben, an. Somit ist die Causa Testamentsfälschung ausjudiziert. Die suspendierte 52-jährige Vizepräsidentin verliert nicht nur ihr Amt sondern auch ihre Richterpension.

Im November 2009 wurde bekannt, dass am Bezirksgericht Dornbirn über Jahre Testamente manipuliert wurden. Eine junge Richterin stieß auf die Straftaten. Zehn Personen wurden daraufhin angeklagt, darunter fünf Justiz-Bedienstete. Laut Staatsanwaltschaft bearbeiteten die Beschuldigten in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge. Der inkriminierte Schaden betrug zehn Millionen Euro. Alle Angeklagten sind jetzt rechtskräftig verurteilt.