Schweizer Korruptionsprozess um Gazprom beginnt Ende November
Bellinzona/Moskau (APA/sda) - Ende November beginnt in der Schweiz der Prozess gegen drei Russen und einen Franzosen, die von der Schweizer ...
Bellinzona/Moskau (APA/sda) - Ende November beginnt in der Schweiz der Prozess gegen drei Russen und einen Franzosen, die von der Schweizer Staatsanwaltschaft, der Bundesanwaltschaft (BA), der Korruption im Zusammenhang mit dem russischen Ölmulti Gazprom beschuldigt werden. Die Verhandlungen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona sollen eine Woche dauern.
Das erklärte das Gericht am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Einem der Angeklagten wirft die BA vor, zwischen 2001 und 2006 als ABB-Direktor in Russland Schmiergelder an Gazprom-Mitarbeiter bezahlt zu haben. Die Gelder seien im Zusammenhang mit mehreren Bauprojekten geflossen.
Ein Zweiter wird beschuldigt, an den Korruptionszahlungen beteiligt gewesen zu sein, zuerst als Mitarbeiter von ABB Russland, danach als Direktor einer Filiale von Alstom in Russland, die später von Siemens Industrial Turbomachinery (SIT) in Russland übernommen wurde.
Bei den beiden anderen Beschuldigten handelt es sich um diejenigen Gazprom-Mitarbeiter, die die Bestechungsgelder in der Höhe von mehreren Millionen Franken angenommen haben sollen. Einem von ihnen wird außerdem Geldwäscherei vorgeworfen.
Bei der Affäre geht es um die Hintergründe der Lieferung von Gasturbinen an Kompressorstationen beim Bau einer russischen Pipeline von der Halbinsel Yamal in Sibirien über Weißrussland und Polen bis nach Deutschland. Dabei sollen die Bestechungsgelder geflossen sein.
Das Geld sei über eine Briefkastenfirma in Zypern auf Schweizer Konten gelangt. Die Beschwerde eines angeklagten ehemaligen Gazprom-Mitarbeiters gegen die Beschlagnahmung der Gelder hatte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im Juni dieses Jahres abgewiesen.
Der Prozessauftakt musste mehrere Monate verschoben werden, nachdem das Bundesstrafgericht der BA Ende Juni aufgetragen hatte, die Anklageschrift nachzubessern. Dabei ging es um fehlende Elemente für einen Schweizer Bezug der Affäre, der die Zuständigkeit des Gerichts rechtfertigt. Der Anwalt eines der Beschuldigten hatte der BA damals vorgeworfen, die Untersuchung gebe „ein katastrophales Bild“ ab.
~ WEB http://www.gazprom.com/ ~ APA571 2015-10-20/18:19