EU-Kommission - Steuervorbescheide für Starbucks und Fiat illegal

Brüssel/Seattle/Turin (APA/dpa/Reuters) - Die Steuervorbescheide für Starbucks in den Niederlanden und Fiat Chrysler in Luxemburg sind nach ...

Brüssel/Seattle/Turin (APA/dpa/Reuters) - Die Steuervorbescheide für Starbucks in den Niederlanden und Fiat Chrysler in Luxemburg sind nach Ansicht der EU-Kommission illegal. Beide Unternehmen müssten deshalb jeweils rund 20 bis 30 Mio. Euro an die zuständigen Steuerbehörden nachzahlen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Die genaue Höhe der fälligen Nachforderung müssen die nationalen Behörden nach Vorgaben der EU-Kommission ermitteln. In beiden Fällen geht es um sogenannte Steuervorbescheide (tax rulings). Damit informieren die Behörden Unternehmen im Voraus über die zu erwartende Steuerlast. Bei Fiat und Starbucks seien dadurch „Gewinne innerhalb der gleichen Gruppe von einem Unternehmen zum anderen verlagert“ worden.

„Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang - sie sind illegal“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie hoffe, dass diese Botschaft bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen Gehör finde.

Steuervorbescheide an sich seien zwar absolut legal, stellte die EU-Kommission klar. Bei den beiden geprüften Bescheiden wurden für die Berechnung der Unternehmensgewinne jedoch künstliche und komplexe Methoden genehmigt, die die wirtschaftliche Realität außer Acht ließen.

Bei Starbucks ist die Kaffeerösterei des US-Konzerns in den Niederlanden betroffen, bei Fiat die Finanzierungsgesellschaft in Luxemburg. Bei Fiat geht es um eine Regelung aus dem Jahr 2012, bei Starbucks um Vorteile, die das Unternehmen seit 2008 erhalten hat.

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